ehem. selbstständiger Anspruch auf Harz 4?

  • Hallo Forum,


    ich brauche dringend Hilfe. Mein Schwager liegt nach einer Herz-OP im Krankenhaus im Wachkoma. Die nächsten Wochen werden entschieden ob er überlebt.
    Ich möchte meiner Schwester gerne Arbeit abnehmen, kenne mich mit dem Thema aber nicht so aus. Mein Schwager war bis vor kurzem selbständig, hat diese aber aufgegeben, ist noch privatversichert, aber erst seit ein paar Monaten. Davor lebte er immer ohne jegliche Krankenversicherung. Das dies nicht gut ist und zu dieser Situation geführt haben könnte, ist durchaus denkbar, aber nicht das Thema. Nun wollte ich fragen, ob mein Schwager Anspruch auf Harz 4 hat? Er ist unterhaltspflichtig für ein Kind aus einer früheren Beziehung , hat mit meiner Schwester auch ein Kind, sie sind aber nicht verheiratet, leben aber gemeinsam.
    Wer kann diesen Antrag stellen und was ist hierbei zu beachten?


    Viele Grüße und Danke.

  • Dafür kann man sogenannte Hartz IV- Rechner bemühen. Die gibt es im Netz reichlich.


    Privatversichert KV? Ist und ggf. wie ist das Krankentagegeld vereinbart? Bestehen aus diesem Vertrag Leistungsansprüche? Berufs- bzw. Arbeitsunfall? Berufsunfähigkeits-, unfallversicherung & co? Überhaupt welche Leistungen aus welchen Verträgen bestehen, daß ist zu prüfen und ggf. diese Leistungen zu beantragen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Hallo Buddy151!


    Dem Grunde nach ist Dein Schwager leistungsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Ggf. auch nach dem SGB XII (Sozialhilfe).


    Ob sich nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse tatsächlich ein Leistungsanspruch ergibt ist eine zweite Frage.


    Aber warum ohne Sachkenntnis die Entscheidung selber treffen? Und sich dabei von Leuten beraten lassen, die ihre destruktive Grundeinstellung schon im ersten Satz deutlich machen: "Nein, aber vielleicht doch." statt "Grundsätzlich ja, aber nicht, wenn das Familieneinkommen zu hoch ist."!


    Nicht vergessen: Es gibt auch weitere Hilfen, zum Beispiel im Bereich Pflege.


    Meine Empfehlung: Den Sozialdienst des Krankenhauses aufsuchen. Dort gibt es eine umfassende und meist auch sehr kompetente Unterstützung. Das müsste eigentlich bereits vom Krankenhaus aus veranlasst worden sein. Und vor allen Dingen zeitnah einen Antrag beim JC/Sozialamt stellen, falls noch nicht geschehen.


    Gruß
    Krause

  • P.S.:


    Den Antrag beim JC kann Deine Schwester stellen oder Dein Schwager, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter. Hier aber wohl Deine Schwester, die dann als Haushaltsvorstand fungiert. Zumal deine Schwester ja im Zweifel ohnehin selbst bedürftig sein dürfte, jetzt und im Falle des hoffentlich nicht negativen Genesungsprozesses Deines Schwagers.


    Insgesamt ist die Angelegenheit mehr als kompliziert. Deshalb unbedingt sachkundige Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen. Neben dem Sozialdienst des Krankenhauses bieten sich da die Sozialverbände (VdK, SoVD) an, deren Mitgliedsbeiträge sich in Grenzen halten.


    Alles Gute und vor allem gute Besserung für Deinen Schwager
    Gruß
    Krause