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Ehemann bald Alg 2 - Jetzt Trenunng - Brauche Hilfe!

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  #1  
Alt 31.10.2007, 06:52
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Registriert seit: 31.10.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 2
Standard Ehemann bald Alg 2 - Jetzt Trenunng - Brauche Hilfe!

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe, jemand kann mir mit ein paar Informationen weiterhelfen.
Aufgrund von schwerwiegenden Eheproblemen, die ich hier nicht näher nennen möchte, habe ich vor mich von meinem Mann zu trennen und aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.

Als Bürokauffrau verdiene ich 1165 ? netto. Mein Mann bezieht seit 11 Monaten Alg 1 in Höhe von 743 ? und muß bald (falls er bis dahin keine Arbeitsstelle findet) einen Antrag auf Alg 2 stellen.
Wir sind beide 26 Jahre alt und leben bei meinen Schwiegereltern mit im Haus. Wir haben keinen Mietvertrag und zahlen auch keine Miete, aber Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Müllgebühren etc.) in Höhe von insgesamt 260 ? pro Monat.

Hier in der Gegend ist eine 1-Zimmer-Wohnung nicht unter 250 ? kalt zu bekommen, d.h. mir blieben nach meinem Umzug von meinem Gehalt (nach Abzug der Miete und NK) ca. 800 ? übrig.

Meine Arbeitsstelle ist 46km entfernt, deshalb habe ich einen PKW (15 Jahre alt). Direkt an meinem Arbeitsort zu wohnen kann ich mir nicht leisten (Mieten dort sind horrend hoch).
Wie sieht es nun aus? Muss ich meinen Mann finanziell unterstützen, auch wenn wir getrennt leben??

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!!

Gruß Nine
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  #2  
Alt 31.10.2007, 10:27
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

du wirst auf jeden Fall zu Unterhaltszahlungen für deinen Mann herangezogen.
Wegen deines geringen Einkommens, wird der Betrag aber nicht ganz so hoch ausfallen.

LG

Salle
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  #3  
Alt 02.11.2007, 10:37
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Registriert seit: 02.11.2007
Ort: Leipzig, ursprünglich aus Hannover
Beiträge: 8
Standard

Da die Pfändungsgrenze bei mindestens 990 Euro liegt, wirst du wohl an deinen Mann etwas zaheln müssen. Da dua ber durch die km zur Arbeit hohe Werbungskosten haben dürftest, würde ich mich an deiner Stelle mal beim Amtsgericht oder einem Anwalt erkundigen, ob diese mit angerechnet werden, so dass deine Grenze höher liegt.
Sinn und zweck der Pfändungsgrenze ist, dass du selberd ucrh die Unterhaltszahlungen kein Sozialfall wirst.

LG Jule
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  #4  
Alt 04.11.2007, 08:14
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Registriert seit: 31.10.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 2
Standard Danke für die Antworten

Hallo Salle und Julitschka,

Danke für Eure Antworten! Jetzt gehts mir schon etwas besser.
Werde mich vielleicht mal direkt bei der ARGE erkundigen.
Hab allerdings gehört, einfach so mal nachzufragen wäre nicht so einfach.

LG Nine
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  #5  
Alt 07.11.2007, 22:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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Die Arge versteht sich nicht als Rechtsauskunftsstelle für deine Probleme.
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