eigene Wohnung

  • Hallo!
    Ich hätte mal ein paar allgemeine Fragen. Ich habe schon mehrmals versucht, es mit den Ämtern zu klären, aber jedesmal wird mir etwas anderes erzählt und daher hoffe ich, ihr könnt mir helfen!
    Also.. Ich werde demnächst 25 Jahre alt und wollte dann mein Elternhaus verlassen, aus privaten Gründen. Ich habe bereits eine Wohnung in Ausschau die 310€ warm kosten würde. Ich mache momentan eine Ausbildung und beziehe 192€ Bafög. Ich bin nicht verheiratet, geschieden, habe kein Kind und wohne in der Nähe meiner Schule.
    Meine Ausbildung ist sehr zeitaufwendig und daher kann ich nicht nebenbei arbeiten gehen. Da mir ab meinen 25. Geburtstag mein Kindergeld gestrichen wir, ergeben sich für mich mehrere Fragen.
    1. Darf ich in eine eigene Wohnung ziehen? Wer würde für die Miete aufkommen?
    2. Wer würde mir meinen Lebensunterhalt zahlen? Das heißt die Differnez von 155€? Mit Bafög zusammen ergäbe es 347€, den Mindestsatz
    3. Welche Paragraphen treten in Kraft?
    4. Steht mir ein Mietzuschuss zu?
    Da die Wohnung in den nächsten Monaten frei wird und ich der Vermietung Bescheid geben muss, wäre es nett, schnellstmöglich eine Antwort zu bekommen!
    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo,


    ab 25 steht dir theoretsich nach den Richtlinien der Arge eine eigene Wohnung zu.
    In deinem Fall sieht das aber ein wenig anders aus, da du durch die Ausbildung Bafögberechtigt bist.
    Die Bafögrichtlinien (Schülerbafög) sind aber ein wenig anders als die der Arge. Sofern ein Auszubildener seine Ausbildung absolvieren kann und während dieser (Nähe der Ausbildungsstätte) im Elternhaus leben kann besteht kein Anspruch auf eine eigene Wohnung und den damit verbundenen erhöhten Bafögsatz.


    Auch wenn du die Beantragung bei deinem Bafögamt durchbekommen solltest, besteht kein Anspruch auf ALG2 Leistungen im eigentlichen Sinne, für die Differenz (Aufstockung) der tatsächlichen KDU und der Lebenserhaltungskosten.
    Du kannst eine Mietbezuschußung (für Studenten) bei der Arge beantragen, diese deckt aber ein keinem Falle die gesamten Mietkosten.
    Ebenfalls kannst du wenn dein Einkommen deine Ausgaben theoretisch fast decken würde Wohngeld beantragen. Solltest du aber mit dem Bafög und der Mietbezuschußung deutlich unter dem Lebensminimum liegen wird kein Wohngeld gewährt. Da die Wohngeldstelle davon ausgehen würde, das auch mit Zahlung des Wohngeldes die Wohnung nicht finanziert werden könnte.


    Du wirst in jedem Falle (das wird die Arge dir auch mitteilen) einen Nebenjob wie alle Studenten auch, annehmen müssen.

  • Möglicherweise besteht ein Anspruch auf ALG 2, wenn lediglich Bafög in Höhe von 192 EUR nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Bafög gezahlt wird oder wenn wegen § 2 Abs. 1 a Bafög keine Ausbildungsförderung gezahlt wird. Siehe § 7 Abs. 6 SGB II:



    "(5) 1Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,


    1.
    die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
    2.
    deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst oder
    3.
    die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben."

  • hmm, aber ich habe echt Probleme hier zu Hause! Und irgendwie ist es doch unfair oder? Wenn ich nichts machen würde, würde mir ne Wohnung zu stehen?! Bis zu 360€ Warmmiete und 345€ Lebensunterhalt? Und wenn was macht, kriegt man was auf den Deckel

  • So meine ich es ja auch nicht. Bin nur echt verzweifelt. Jeder erzählt etwas anderes. Die Bundeszentrale in Bonn hat mir erzählt, ich kriege 348€+ 64€ Miete und den Rest von Hartz4. Jetzt heißt es wieder anders. Und egal, wen man anspricht, immer hört man etwas anderes.
    Und ich kriege nur 192€ Bafög. Dreist wenn ich jetzt jobbe für 400€ reicht das nicht. Oder hab ich jetzt etwas falsch verstanden?
    Könntet ihr mir noch ein Infohotline/ Beratungsstelle aus Berlin empfehlen?

  • Hallo,


    nur sehr wenige Studenten bekommen neben den Bafögleistungen noch ALG2 Leistungen. Meistens handelt es sich um Studenten die Kinder erzeihen, eine Behinderung haben.
    In seltenen Fällen kann ALG2 als Darlehen während der Diplom oder Magisterarbeit gezahlt werden, dies aber auch nur wenn glaubhaft gemacht werden kann das der Abschluss bei Nichtzahlung gefährdet wäre.
    Dies ist auch eine so genannte Kann aber keine Muss Leistunge und wird in den seltensten Fällen gewährt.


    Seit Januar 2007 gibt es für Studenten aber die Möglichkeit einen Zuschuß für Wohnkosten bei der Arge zu beantragen, diese deckt aber in keinem Falle die Gesamtmiete und ist nur als Zuschuß zu verstehen.


    Wenn du nun ausziehst wird sich dein Bafög auch erhöhen, sofern dem Umzug durch das Bafögamt zugestimmt wird, hier kannst du auch persönliche Gründe nennen die einen Auszug unumgänglich machen.
    Am besten in einem formlosen Anschreiben beim Bafögamt einreichen.


    Meines Wissens wird Kindergeld bis zur Vollendung des 26 Lebensjahres bezahlt!
    Wenn du nun einen erhöhten Bafögsatz (für Studierende außerhalb des elterlichen Haushaltes) Kindergeld, und einen nebenjob machen würdest solltest du eigentlich über die Runden kommen.


    Das Beste wird sein, du informierst dich bei der Arge vor Ort, beim Studentenwerk (auch möcglich wenn Schülerbafög erhältst) oder bei einer caritativen Einrichtung wie dem SKF (die haben meist freie Sprechstunden)

  • Salle: "Seit Januar 2007 gibt es für Studenten aber die Möglichkeit einen Zuschuß für Wohnkosten bei der Arge zu beantragen, diese deckt aber in keinem Falle die Gesamtmiete und ist nur als Zuschuß zu verstehen."


    Du beziehst dich offensichtlich auf § 22 Abs. 7 SGB II:



    (7) 1Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.
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    Den Zuschuss gibt es nicht nur für Studenten (deren Bedarf bemisst sich nach § 13 BAföG), vielmehr fallen darunter auch Schüler, deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 BAföG bemisst. Hasenpuppe gehört aber nicht dazu, weil ihre Schule auch von der elterlichen Wohnung aus besucht werden kann. Es bleibt dabei, dass sich ihr Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG bemisst und damit besteht nach § 7 Abs. 6 ALG 2 Anspruch auf ALG 2, auch wenn du anderer Meinung bist.

  • "Bundeszentrale in Bonn"


    Was für eine Bundeszentrale?


    " ich kriege 348€+ 64€ Miete"


    Dieser Bedarf ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BAföG:


    "§ 12 Bedarf für Schüler
    (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler


    1.
    von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 192 Euro,
    2.
    von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 348 Euro.


    (2) 1Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler


    1.
    von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 348 Euro,
    2.
    von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 417 Euro.


    2Satz 1 Nr. 1 gilt nur, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Satz 1 oder einer nach § 2 Abs. 1a Satz 2 erlassenen Verordnung erfüllt sind.
    (3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 52 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 64 Euro.
    (3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
    (4) Bei einer Ausbildung im europäischen Ausland werden Schülern von Gymnasien und von Berufsfachschulen innerhalb eines Kalenderjahres die notwendigen Aufwendungen für vier Hin- und Rückfahrten zu der Ausbildungsstätte geleistet."

  • Dieser Bedarf gilt aber nur, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG erfüllt sind, das bedeutet, wenn von der elterlichen Wohnung aus eine Ausbildungsstätte für die von dir gewählte Ausbildung nicht in zumutbarer Wegzeit erreichbar ist. Da sich dein Elternhaus in der Nähe der Schule befindet, ist dies nicht der Fall, der Bedarf von 348 + 64 EUR bleibt dir verwehrt.

  • Also, wenn ich jetzt die Paragraphen richtig verstehe, würde mir erhöhtes Bafög zustehen. Besuche eine Fachoberschule mit dann abgeschlossener Berufsausbildung! Und wenn ich dann ausziehen würde? Oder versteh ich das grad total falsch?

  • Also, ich beusche die Anna-Freud- Schule in Berlin und bin nach der Ausbildung staatlich anerkannte Erzieherin!
    Bitte... ich habe echt Probleme zu Hause.
    Wieviel darf man zu Bafög dazu verdienen? Hab von 150- 380€ alles gehört. Und hab meinen 25. Geburtstag bin ich ja auch nicht mehr krankenversichert, wie sieht es damit aus?

  • An der Anna-Freud-Schule in Berlin gibt es verschiedene Bildungsgänge:


    http://www.anna-freud-oberschule.de/og/index_og.htm


    Welcher davon ist es? Welche Voraussetzungen musstest du für die Zulassung zur Schule erfüllen? Musstest du eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen? Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung? Musstest du die Mittlere Reife (Realschulabschluss) nachweisen? Handelt es sich um einen doppelqualifizierenden Bildungsgang (Abitur + Erzieherin)?
    Wie lange dauert der von dir gewählte Bildungsgang? Wohnen deine Eltern auch in Berlin? Wenn nein, wo wohnen sie? Wohnst du bei deinen Eltern?
    Du warst verheiratet und bist jetzt geschieden?

  • "Und ab meinen 25. Geburtstag bin ich ja auch nicht mehr krankenversichert, wie sieht es damit aus?"


    Handelt es sich um eine Fachschule oder Berufsfachschule? Dann gibt es bei der Krankenkasse eine günstige Versicherung für ca. 60 EUR (§ 240 Abs. 4 Satz 4 iVm § 236 und 245 SGB V) und das Bafög erhöht sich um 545EUR (§ 13 a Bafög), so dass du unterm Strich nur wenige Euros abdrücken musst.

  • "Wieviel darf man zu Bafög dazu verdienen?"


    Das hängt davon ab, ob deine Ausbildung an der Anna-Freud-Schule eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder nicht. Musst du Schulgeld bezahlen? Dann erhöht sich dein Einkommensfreibetrag (§ 23 Abs. 5 Bafög). Allerdings musst du dann einen besonderen Antrag stellen.

  • Es handelt sich um eine Fachschule und vorher benötigte ich ein fachabitur, was ich gemacht habe. Meine Eltern wohnen ebenfalls in Berlin und ich bei ihnen. Ich bin nicht verheiratet, geschieden, keinen Schulweg von 2 Std. und habe auch keine Kinder!