Eigentumswohnung und nun Freundin mit Hartz IV

  • Ich lebe in einer Eigentumswohnung (ca. 100000 € Schulden ) und möchte nun mit meiner Freundin (mit 8 jährigem Sohn) zusmammenziehen.


    Sie bezieht Hartz4 bekommt Kindergeld, Mietzahlungen, eben das übliche!


    Nun meine Frage, wie sieht die Berechnung aus bzw. welche Ansprüche hat sie bzw. was fällt weg? Mein Bruttoeinkommen liegt bei 4000 € wobei die Kredite davon abgezahlt werden.


    Muß ich nun nach Zusammenzug komplett für sie beide aufkommen? Auch versicherungstechnisch, Rentenversicherungstechnisch usw. weil bei uns ihr Kind mit lebt!


    Über eine Antwort bzw. Info würde ich mich sehr freuen, da ich nun sehr verunsichert bin was die Regeln und Gesetze angeht!


    Ich bzw. wir wollen nicht mehr als uns zusteht nur habe ich ein probölem wenn ich nun auch noch komplett für beide aufkommen muß. das schaffe ich finaziell überhaupt nicht!


    Nun soll meine Freundin auch meine Mietunterlagen und Einkommensbescheinigungen von mir mitbringen... werden meine schulden denn auch berücksichtigt? Miete zahle ich ja nicht, nur für den kredit!


    Bitte um Antwort


    Danke und Gruß
    Alex

  • wenn ihr alle drei zusammen lebt, dann bildet ihr zusammen eine bedarfsgemeinschft. d.h. dass du auch mit in die berechnung hinein fließt -> dein einkommen mit angerechnet wird. die kredite fließen nur mit den schuldzinsen mit ein. diese können (vielleicht auch nur teilweise, das weiss ich nicht ganz genau) übernommen werden. zusätzlich können dann noch nebenkosten (abfall, wasser, schorsteinfeger....) mit eingereicht werden. mit deinen 4000€ brutto, mache ich dir keine großen hoffnungen, dass ihr was vom amt bekommt.