Einkommensanrechnung bei Sozialgeld

  • Hallo!


    Ich momentan erwerbsunfähig und erhalte eine Rente. Aufstockend erhalte ich Sozialgeld nach SGB II, da mein 16 jähriger Sohn bei mir wohnt. Ich habe jetzt den dritten Sachbearbeiter beim Jobcenter.


    Der erste sagte, dass ein Arbeitseinkommen bei Sozialgeld zu 100 % angerechnet wird.


    Die zweite sagte, dass es zu 100 % angerechnet wird, korrigierte aber ihre Aussage, nachdem ich ihr ein Gerichtsurteil zukommen ließ, das besagt, dass Sozialgeldempfänger nach SGB II den Leistungsempfängern nach SGB XII bezüglich der Anrechnung des Zuverdienstes gleichgestellt werden müssen. Danach meinte sie, dass ich 30 % des Verdienstes bis zur Hälfte des Regelsatzes als Freibetrag hätte.


    Der dritte Sachbearbeiter aber meinte nun vorgestern, dass ja meine Rente schon Einkommen wäre und ich darauf bereits einen Freibetrag von 30 Euro erhielte, daher jegliches weitere Einkommen zu 100 % angerechnet wird. Er meinte auch, dass Jugendliche keinen Freibetrag haben, da dieser schon durch das Kindergeld ausgeschöpft wäre. Das verstehe ich überhaupt nicht.


    Ich fühle mich so langsam ziemlich schlecht damit, sehr hilflos, da alle etwas anderes sagen und ich daher nicht mehr weiß, woran ich bin. Leider kenne ich mich zu wenig aus. Kann mir hier vielleicht jemand helfen und sagen, wie es denn nun tatsächlich aussieht?

  • Die 30 Euro Versicherungspauschale gibt es auf jedes Einkommen und ist daher unabhängig vom Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Für diesen hat das BSG (das dürfte das Urteil sein, dass du gefunden hast) für Sozialgeldempfänger entschieden, dass hier die Freibetragsregelung des SGB XII anzuwenden ist. Der letzte SB hat also unrecht.

  • Vielen Dank für Deine Antwort! Könntest Du mit vielleicht sagen, wo ich noch weitere Texte oder Urteile dazu finden kann? Woher hast Du Deine Information? Ich würde dem Sachbearbeiter gerne noch weitere Texte vorlegen, da er mir nicht zuhört, wenn ich etwas sage, er unterbricht mich ständig, kaum habe ich 3 Wörter gesagt, redet er schon und sagt zum Teil Sachen, die ich schon weiß oder die ich nicht verstehe oder die ich überhaupt nicht wissen will.

  • Sozialgeldempfänger werden grundsätzlich schlechter gestellt, als ALGII-Empfänger und das LEBENSLANG.
    Ein ALGII-Empfänger, der eine Arbeit aufnimmt, darf von 200€ Verdienst, 120€ behalten
    Ein Sozialgeldempfänger/Grundsicherungsempfänger jedoch nur 60€.
    Warum das so ist, menschen 2 oder 3. Klasse per Gesetz zum mehr oder minder hungern lebenslang zu verurteilen, frage die gesetzgebenden Personen (Merkel usw), denn diese haben diese Gesetze EXTRA so eingeführt.
    Das ist keinesfalls ein Angriff auf "Turtle1972", denn sie hat diese Gesetze nicht festgelegt. Auch alle anderen Mitarbeiter von Sozialämtern/Jobcentern sind daran unschuldig!


    Einen tatsächlichen Grund warum Sozailgeldempfänger/Grundsicherungsempfänger weniger von ihrem Verdienst behalten dürfen, gibt es nicht. Es ist einzig und allein Willkür der herrschenden Klasse.
    Man beachte auch die absolute Schlechterstellung bei Übergang von ALGII in Grundsicherung/Sozialgeld. Hatte man als ALGII-Empfänger noch das Recht, je nach Aufteilung des Vermögens, bis zu rund 50.000€ fürs Leben/das Alter zurückzulegen, darfman in Übergang zur rente und Sozialgeld nur noch 2.600€ besitzen. Zusätzlich wird jedes irgendwelche Einkommen praktisch lebenslänglich per Verrechnung enteignet. Sollte man trotzdem noch im Tode über irgendwelche Geldmittel/Vermögsmittel verfügen, so wird der Verstorbene bis auf rund 1.500€ auf dem Sterbebett enteignet, denn die Erben bekommen bis auf die 1.500€ NICHTS.
    Viele(nicht alle) dieser Gesetze sind seit 2005 bis heute entstanden, sie sind bereits heute gültig, nur werden sie in der Zukunft gravierende Auswirkungen entwickeln. Zur Zeit haben wir ca. 400.000 Grundsicherungsempfänger im Rentenalter (Dunkelziffer mal ausgeschlossen),die dieser Brutalität unterliegen. Laut statistischem Bundesamt wird sich die Zahl in den nächsten 10 Jahren rund verzehnfachen (PLUS 900%). Das ist selbstverständlich der herrschenden Klasse bekannt, doch statt hier positive Auswirkungen/Gesetze durchzusetzen, werden die bisherigen noch verschärft.


    Gruß
    Ernie

  • Ich kann Euch gar nicht sagen, wie dankbar ich Euch bin!!! Ich war schon wieder so am verzweifeln. Ich habe eine schwere psychische Erkrankung, darunter auch eine Angsterkrankung und konnte in den letzten Nächten schon wieder fast nicht schlafen, weil mich diese Ängste und die Hilflosigkeit so fertig macht. Ich verstehe nicht, dass mir drei Sachbearbeiter sagen, dass ich keinen Freibetrag bekomme, kann es denn wirklich sein, dass sie darüber nicht Bescheid wissen? Oder ist es Schikane? Nun kann ich dem Sachbearbeiter etwas vorlegen und ich werde auch kämpfen für mein Recht, hoffe ich bekomme das hin. Danke!!!!!!!!