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Einmalige Beihilfe für Kinderkleidung

 
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  #1  
Alt 04.10.2006, 08:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2006
Beiträge: 4
Frage Einmalige Beihilfe für Kinderkleidung

Guten Tag ihr Lieben,
bin ein bisschen verzweifelt, der Winter steht vor der Tür. Ich habe zwei Kinder und bin froh, dass mein Ex *angemessen* Kinderunterhalt zahlt. Aber trotzdem fehlt es an allen Ecken und Kanten, dass kennt ihr sicher auch.

Gibt es Einmalige Beihilfen für Kinderbekleidung?
Natürlich schau ich bei diversen Kleiderbasaren, Ebay usw usw nach.
Jeder Cent wird umgedreht und 10 Euro sind für mich eine Menge Geld, im Moment. Jacken, Schuhe, Pulover, Hosen, Unterwäsche werden nun mal gebraucht, zumal die Kinder noch im Wachstum sind.


Liebe Grüße
Angela
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  #2  
Alt 04.10.2006, 09:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 548
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Hallo Angela38,

du kannst diesbezüglich einen ANtrag nach § 23 SGB II stellen.


Laut DVO zum § 23

Unabweisbarer Bedarf
(1) Ein Bedarf ist dann unabweisbar, wenn er nicht aufschiebbar, daher zur Vermeidung einer akuten Notsituation unvermeidlich ist und nicht erwartet werden kann, dass der Hilfebedürftige diesen Bedarf mit der nächsten Regelleistung ausgleichen kann.

Unabweisbarer Bedarf

(2) Bedarfe können beispielsweise entstehen durch:
● notwendige Reparaturen
● notwendige Anschaffungen (z.B. neue Winterkleidung bei heranwachsenden Kindern)
● Diebstahl
● Brand
● Verlust
(3) Ein unabweisbarer Bedarf ist grundsätzlich zu belegen, ggf.durch plausible Erklärung glaubhaft zu machen. Geeignete Nachweise sind z. B.:
● Diebstahlanzeige
● Kostenvoranschläge/Reparaturaufträge

Also stell bitte einen Antrag hierzu und verweise darin auch auf die DVO zum § 23 und füge die obrige Aufführung bei. Bitte ebenfalls auch die benötigten Kleidungsstücke aufzählen, für jedes Kind einzeln.

Solltest du hilfe brauchen beim verfassen des Antrages, dann schicke mir bitte eine private Nachricht.

Liebe Grüße
und viel Erfolg
Kätzchen35
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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