Einstellung des ALG 2 ohne Bescheid?

  • Hallo zusammen,


    ich, Ü25, beziehe ALG 1 und aufstockend ALG 2. In letzter Zeit war ich oft krank und konnte so meine Termine nicht wahrnehmen. Sämtliche Krankenscheine liegen meinem AV vor.


    Heute kontaktiert mich mein Vermieter und fragt an, warum meine Miete noch nicht auf dem Konto angekommen ist. Ich lasse meine Miete direkt an den Vermieter zahlen. Also ruf ich beim JC an und die teilen mir mit, dass die Zahlung für den Monat Oktober eingestellt wurde. Darüber habe ich keinen Bescheid erhalten.


    Meine Frage: Dürfen die das? Ohne Bescheid, ohne Sanktion, ohne sonstige Mitteilung einfach sämtliche Gelder streichen? Wenn die das dürfen: Auf welcher Rechtsgrundlage?


    Viele Grüße aus Berlin

  • Hallo,


    da ALG II für 6Monate bewilligt wird, muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Liegt es vielleicht daran?


    wevell