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Hallo,
wir (m, 36 und w, 25) erhalten seit einem Monat ALG 2 Meine Freundin hat ein Nebengewerbe angemeldet, und wie es aussieht, könnten wir daraus nun ein Vollgewerbe machen. Die Zeichen stehen insofern günstig, dass wir jetzt von vielen Seiten Signale erhalten, dass unsere Dienstleistung benötigt wird. Ich rechne damit, dass wir die Sache zu zweit innerhalb eines Jahres soweit aufbauen können, dass es rentabel betrieben werden kann und wir zu zweit auch davon leben könnten. Jetzt meine Fragen: Das Nebengewerbe läuft auf meine Freundin, sie würde dann auch als Inhaberin des Vollgewerbes fungieren. Ich selber möchte daran mitwirken, aber nicht als Inhaber mit eingetragen werden. Wäre folgende "Konstruktion" denkbar? Sie erhält als Inhaberin von der ARGE Einstiegsgeld und ich könnte als "Praktikant" solange mitarbeiten, bis es vernünftig läuft. Glaubt ihr, das wäre so machbar? Habt Ihr eventuell eine andere Idee, wie man das hinbiegen könnte? Hintergrund ist der, dass ich noch einen Haufen Schulden aus einer alten Firmenpleite am A**** habe und wenn ich da Mitinhaber wäre, meine Gläubiger die Sache ziemlich stark erschweren könnten, was dann wiederum die Aussicht auf einen erfolgreichen Unternehmensaufbau sehr verringern würde ... Wer weiss Rat? Ach ja, und wie geht man am besten vor, um das so (oder auch anders) zu beantragen? Geändert von Hoppelfritze (14.04.2008 um 22:54 Uhr) |
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