Eltern über 1 Jahr zu unrecht Bafög gezahlt

  • Hallo zusammen,
    Erstmal mein Werdegang
    Realschule-Berufsausbildung-Fachhochschulreife-Studium
    Während meines Studiums wurde bislang das Einkommen meiner Eltern angerechnet, meine Eltern und ich sind davon ausgegangen das Sie unterhaltspflichtig sind.
    Im Juni haben wir einen Überprüfungsantrag gestellt und dabei kam heraus das meine Eltern nicht mehr für mich unterhaltspflichtig sind.


    Nun habe ich aber nur das elternunabhängige Bafög erst ab Juni gewährt bekommen. Mein Studium begann aber im Oktober, also haben Sie 8 Monate lang Unterhalt gezahlt obwohl sie das gar nicht mussten.


    Ich habe jetzt Antrag nach 44 SGB x gestellt weil ja Sozialleistungen zu unrecht nicht erbracht worden sind, weil ich und meine Eltern von einem falschen Sachverhalt ausgegangen sind.


    Die Sachbearbeiterin hat den Fall abgewiesen weil meine Eltern nicht den vollen Unterhaltsbetrag gezahlt haben, ich habe freiwillig von meinen Eltern weniger verlangt weil ich meine Eltern nicht so stark belasten wollte. Da die Bafög Berechnung nicht alle Ausgaben der Eltern mit einbezieht, hätten diese sonst unter der Armutsgrenze leben müssen.


    Ich persönlich musste wegen der finanziellen Belastung einen Studienkredit aufnehmen, dies hätte ich nicht gemusst wenn ich direkt elternunabhängig gefördert worden wäre.


    Was denkt ihr ?


    Wie stehen die Chancen das ich das Bafög rückwirkend erhalte, und meine Schulden somit begleichen kann ?


    Danke im vorraus für eure Antworten.


  • Hallo,


    BAfög rückwirkend --> NEIN.


    Hallo zusammen,
    Erstmal mein Werdegang
    Realschule-Berufsausbildung-Fachhochschulreife-Studium
    Während meines Studiums wurde bislang das Einkommen meiner Eltern angerechnet, meine Eltern und ich sind davon ausgegangen das Sie unterhaltspflichtig sind.
    Im Juni haben wir einen Überprüfungsantrag gestellt und dabei kam heraus das meine Eltern nicht mehr für mich unterhaltspflichtig sind.


    Nun habe ich aber nur das elternunabhängige Bafög erst ab Juni gewährt bekommen. Mein Studium begann aber im Oktober, ....


    Den § 36 BAföG hast Du bestimmt bereits gelesen.


    In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift steht dazu:


    Zitat

    36.1.7 Vorausleistung wird grundsätzlich vom Beginn des Monats an erbracht, in dem die auszubildende Person die nach Absatz 1 maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistung gestellt hat (Tz 36.1.3). Rückwirkend wird sie nur geleistet, wenn die auszubildende Person die Verweigerung von Unterhaltsleistungen innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 50 Abs. 1 mitteilt und vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Vorausleistung stellt. Zur Fristwahrung bedarf es nicht der Verwendung des Formblattes.


    Beginn des Bewilligunszeitraum im Oktober 2014, gehe mal von Bescheiddatum ebenfalls im Oktober aus
    Antrag gestellt im Juni 2015 --> sind mehr als die zwei erwähnten Monate, somit frühestens ab Juni 2015


    Hallo zusammen,
    ....
    Ich habe jetzt Antrag nach 44 SGB x gestellt weil ja Sozialleistungen zu unrecht nicht erbracht worden sind, weil ich und meine Eltern von einem falschen Sachverhalt ausgegangen sind.


    Die Sachbearbeiterin hat den Fall abgewiesen weil meine Eltern nicht den vollen Unterhaltsbetrag gezahlt haben, ich habe freiwillig von meinen Eltern weniger verlangt weil ich meine Eltern nicht so stark belasten wollte. Da die Bafög Berechnung nicht alle Ausgaben der Eltern mit einbezieht, hätten diese sonst unter der Armutsgrenze leben müssen.
    .....


    Danke im vorraus für eure Antworten.


    Zitat

    36.1.6 Die Ausbildung gilt als nicht gefährdet, wenn die auszubildende Person es aus tatsächlichen Gründen zu vertreten hat, dass die Zahlungen der Eltern sie nicht erreichen können, z.B. weil sie ihre Eltern nicht aufgefordert hat, Unterhalt zu leisten, oder andere für den Zahlungsverkehr notwendige Informationen unterlassen hat. Dies gilt nicht, wenn ihr die Adresse der Eltern/des Elternteils nicht bekannt ist.


    Kleine Ergänzung von mir: wenn die auszubildende Person es aus tatsächlichen Gründen zu vertreten hat, dass die Zahlungen der Eltern in voller Höhe sie nicht erreichen können


    Ein freiwilliger Verzicht auf Unterhalt führt nicht dazu, dass dafür der Sozialstaat einspringen muss.
    Ab Juni wäre dies anders zu betrachten, weil zu dem Zeitpunkt eine andere Entscheidung zum Thema Anrechnung Elterneinkommen getroffen wurde. Für die Zeit davor kann nicht von einer Gefährdung der Ausbildung ausgegangen werden.




    Du hast also freiwillig von den Eltern weniger gefordert, weil Du diesen Betrag durch einen Kredit abgesichert hast.


    Wäre der Antrag (Vorausleistung) innerhalb von zwei Monaten nach Bescheiderteilung gestellt wurden, wäre
    von Anfang an ohne Eltern das BAföG festgesetzt wurden.



    Unwissenheit kann halt nicht immer als Grund herhalten. Und nach Bescheiderteilung zwei Monate auch für diese Frage zur Prüfung zu haben, muss eigentlich ausreichen.


    Links: zum § 36 BAföG
    Links: zur Verwaltungsvorschrift zum § 36


    dms