Eltern Unterhaltspflichtig mit Ü40?

  • Hallo,


    ich frage hier im Auftrag meiner verzweifelten Großeltern. Mein Opa ist 90 und meine Oma Ü70 (Rentner), sie leben in einem Haus, dass mein Opa in jungen Jahren gebaut hat. Mein Onkel (44, arbeitslos) hat einige Zeit bei seinen Eltern gewohnt, nachdem er seine Wohnung veloren hat (keine Ahnung wieso). Dort bekam er den Hartz4 Regelsatz inkl. einen gewissen Teil an Miete, der an meinen Opa gegangen ist.
    Mein Onkel hat nach langer Suche endlich eine kleine Wohnung gefunden, die im Bereich der Hartz4 Regelung liegt, und ist umgezogen.


    Die Wohnung war soweit mir erzählt wurde genehmigt und er hat auch schon Zahlungen von der Arge erhalten.


    Jetzt wurde ihm das komplette Geld gestrichen mit der Begründung, er hätte bei seinen Eltern wohnen bleiben sollen. Man möchte nun, dass meine Großeltern seinen Lebensunterhalt finanzieren.


    Meine Frage, darf die Arge das überhaupt?

  • Die kompletten Gelder nicht. Wohl aber die Mietkosten. Gem. § 22 Abs. 1 sind nach einem nicht notwendigen Umzug nur die alten Unterkunftskosten zu berücksichtigen, also, wenn seine Mietwohnung 500 Euro kostet, er bei den Eltern aber nur 50 Euro im Monat bezahlen musste, dann wird man als Miete auch nur 50 Euro berücksichtigen. Dass er dann die fehlenden 450 Euro nicht bezahlen kann, ist logisch. Das ist ja mehr als der gesamte Regelsatz.

  • Auch wenn der Umzug genehmigt war? Laut seiner Aussage haben sie 100% gestrichen, er hat Strom und Gas abgemeldet und bekommt erst in 3 Monaten wieder Geld weil er angeblich einen Antrag auf Grundsicherung stellen muss, der erst in 3 Monate genehmigt wird. Mir klingt das fast so, als hätte er Mist gebaut und ihm wurden für 3 Monate 100% gestrichen und möchte nun mit dieser Ausrede Geld von seinen Eltern bekommen.