|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo.
Ich bin Ende letzten Jahres 25 geworden und habe direkt 2 Tage später einen Termin in der Leistungsabteilung gehabt. Zu dem Zeitpunkt hatte ich vor eine eigene Wohnung zu beziehen. Mir wurde dann gesagt ich soll den Antrag abgeben wenn ich einen Mietvertrag habe. Ich wurde aber leider nicht fündig und kann aufgrund einer OP die Mitte diesen Monats ist derzeit auch nicht umziehen. Ich wohne noch bei meinen Eltern, und jetzt wurde mir gesagt das ich gar keinen Anspruch auf Alg 2 habe wenn meine Eltern zuviel verdienen(was wohl zutrifft). In einigen anderen Foren wurde jetzt gesagt das ich eine eigenen Bedarfsgemeinschaft bilde wenn ich Ü25 bin und das Einkommen meiner Eltern keine Rolle spielt. Das wurde mir aber anders geschildert von den Beamten. Ich weiß zurzeit nicht was ich machen/glauben soll, es kann doch nicht sein das man überhaupt nichts beziehen kann und die Krankenversicherung und weitere Kosten von den Eltern übernommen werden sollen. Ich habe übrigens eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Studium abgebrochen falls das irgendetwas ändern sollte. Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen würde MFG Harry |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Mit 25 bildest du deine eigene BG auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.Du hast also Anspruch auf Leistungen und deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Kann mir evtl. jemand den Textauszug von dem Gesetz hier reinkopieren oder mir sagen wo ich diesen Abschnitt finde?
Ich würde nämlich gerne was in der Hand haben wenn ich das nächste mal dahin gehe. Dürfen die Leute im Jobcenter eig. wissentlich falsch Aussagen machen ich finde das ziemlich dreist und kann mir bei besten Willen nicht vorstellen das sowas systematisch durchgeführt wird. Ich meine wir sind doch hier in Deutschland wo alles sein recht und Ordnung haben sollte |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Zitat:
s.a. Pkt. 1.3.2: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf
__________________
Der Dienstweg ist die Verbindung zwischen Holzweg und Sackgasse. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Danke für die schnelle Antwort!
Was habe ich denn jetzt für Optionen? Reicht es mir schriftlich von meinen Eltern ein Dokument aushändigen zu lassen welches bestätigt das sie mich nicht finanziell unterstützen wollen? Bzw. das ich Wohngeld oder ähnliches zahlen soll? Wieso wird dann eig. in diversen Foren immer wieder kundgetan das man ab 25 keine Nachweise über die Vermögensverhältnisse der Eltern einreichen braucht? Weiß jetzt ehrlich gesagt nicht wie ich weiter vorgehen soll! |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Diesen Vordruck ausfüllen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...meinschaft.pdf
__________________
Der Dienstweg ist die Verbindung zwischen Holzweg und Sackgasse. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Erste Ausbildung eigene Wohnung Eltern verdienen zu viel! | Bubby | Anspruch und Leistungen | 6 | 11.01.2010 21:40 |
| U25: HartzIV obwohl meine Eltern genügend verdienen? | patti | Anspruch und Leistungen | 1 | 11.11.2009 12:52 |
| [mit Partner] Mit 60 zuviel Vermögen | Altmeister | Anspruch und Leistungen | 1 | 03.03.2009 18:20 |
| Wie aus der BG austreten um Geld zu verdienen und Eltern nicht zu gefährden? | niliam | Anspruch und Leistungen | 3 | 17.12.2008 18:15 |
| zuviel Vermögen!!! | Bea | Anspruch und Leistungen | 1 | 18.11.2008 15:14 |