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#1
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Hallo,
ich (geb. 1980) habe folgenden beruflichen Werdegang: 08/2001 - 01/2004 Ausbildung (abgeschlossen) 01/2004 - 07/2004 arbeitslos 08/2004 - 01/2007 Ausbildung (abgeschlossen) 01/2007 - 07/2007 angestellt 08/2007 - jetzt selbständig Seit Mai 2008 bin ich zudem verheiratet. Wenn ich nun in 2009 ein Studium beginnen würde, wird dann das einkommen meiner Eltern angerechnet? |
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#2
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Elternunabhängiges Bafög gibt es, wenn man nach einer abgeschlossenen Ausbildung von drei Jahren weitere drei Jahre erwerbstätig war. Der Bezug von ALG 1 kann angerechnet werden, wenn eine bestimmte Höhe erreicht wird. Bei der selbständigen Tätigkeit kommt es auch darauf an, dass sie den Lebensunterhalt sichert. Nehmen wir mal an, das ALG 1 war hoch genug und die Selbständigkeit bringt genug ein: Dann hast du 7 Monate ALG 1 und bis zum 31.12.2008 hast du dann 7 Monate unselbständige Tätigkeit und 19 Monate selbständige Tätigkeit.Insgesamt wären das bisher bereits 33 Monate und du bräuchtest dann nur noch bis Ende März selbständig tätig sein. Hängt aber, wie gesagt, von der Höhe des ALG 1 und der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ab.
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