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elternunabhängiges Bafög während Praktikum?

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  #1  
Alt 14.07.2009, 14:19
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Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 4
Standard elternunabhängiges Bafög während Praktikum?

Hallo!

Und zwar hat eine Freundin von mir ihr Abi leider nicht bestanden, macht jetzt Praktikum, um dann Fachabi zu haben und möchte dann an 'ner FH studieren.

Das Praktikum ist ca. 15 km von ihrem Wohnort entfernt und da sie sich überhaupt nicht mit ihren Eltern versteht, da diese sie meiner Meinung nach unmöglich behandeln (wollen ihr das Studium verbieten; sie soll 'ne Ausbildung machen zur Bürokauffrau (nichts gegen den Job, aber sie interessiert sich für Technik und würde sich im Büro zu Tode langweilen); beschimpfen sie; haben alle Lehrer an unserer Schule geschockt, indem sie meinten, sie wäre sowieso zu blöd Abitur zu machen und sie hätten schon immer gewusst, dass sie 'ne dämliche Tochter haben etc...) Naja ist ja auch egal, auf jeden Fall ist die Frage, ob sie während diesem Praktikum irgendwelche Sozialleistungen erhalten kann, sodass sie es sich leisten kann auszuziehen (z.B.Bafoeg, Sozialgeld)? Dieses müsste ja dann auch elternunabhängiges Bafoeg sein, wie funktioniert sowas?

Erhält sie ansonsten irgendwo Unterstützung? Ihr wurde jetzt schon mehrmals von verschiedenen Seiten geraten eine Therapie zu machen, ist sowas kostenlos? Zu was für einer Therapeutin sollte sie gehen?

Falls ihr sonst irgendwelche Ratschläge, Tipps für ihre Zukunft habt oder eine meiner Fragen beantworten könnt, meldet euch - ich bin um jeden Beitrag dankbar und wäre wirklich froh, wenn sie aus diesen Verhältnissen irgendwie rauskommen könnte.

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 14.07.2009, 15:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Das wird schwer, denn 15 km ist ja ein Klacks. Zudem:

Zitat:
ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.
Also Hartz4 gibt es nicht, es sei denn, sie kann schwerwiegende soziale Gründe, (Probleme mit dem Elternhaus nachweisen). Bafög weiss ich nicht genau. Aber wenn die Eltern gut verdienen?
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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