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eltrn getrent wohne bei vater, der neue lebensgefährtin

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  #1  
Alt 02.11.2009, 09:05
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Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 2
Standard eltrn getrent wohne bei vater, der neue lebensgefährtin

Guten tag,
da ich in der Suche-Funktion zwar ähnliches aber nicht das gefunden habe was ich suche, habe ich mal ein neues Thema aufgemacht.
Also ich bin 20, habe eine abgeschlossen Ausbildung zum Modellbauer

Also wie oben gesagt, wohne ich bei meinem Vater, der verheiratet ist. Ich habe seit März diesen Jahres keine Arbeit mehr und mir wurde mitte September ein Brief vom Arbeitsamt geschickt das mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 im Oktober ausläuft. Jetzt sitz ich seit diesem Brief einmal pro woche beim Amt und versuche den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 einzureichen. Aber sie lassen ihn nicht durch. Gründe die sie nennen sind dass ich unter 25 bin und mit meinem Vater in einer Wohnung lebe und somit er den Antrag stellen müsste. Jetzt habe ich aber da ein Proplem mit, mein Vater ist nicht erwerbstätig und ich wohne auch nur zur miete in dieser wohnung. Die Wohnung hat die Lebensgefährtin meines Vaters gemietet.
Wenn mein Vater den Antrag stellt müsste seine Lebensgefährtin ihr Gehalt und Vermögen preisgeben. Was sie nicht müsste wenn ich den Antrag stelle, da ich nicht mit ihr verwandt bin. Habe mich jetzt schon durch viele Foren gelesen und das Gesetztbuch von vorne und hinten durchforstet, da ich aber kein Sachverständiger bin hab ich nix gefunden was auf meine Situation passen würde. Mein Vater war auch beim Anwalt um mal nachzufragen ob es rechtens ist das seine Lebensgefährtin alles preis gibt obwohl sie im entdefeckt nix davon hat, da ich ja das Geld bekommen würde.
Dieser sagte das sie das nicht müsse, nur die beim amt behaupten das Gegenteil. und jetzt bin ich in einem zwietracht, wenn mein vater den antrg stellt müsste sie laut amt die sachen preisgeben und ich hätte ca 200 euro weniger zum Leben also praktisch garnix. Im moment fidne ich auch wirklcih keinen jop überall nur absagen oder keine antwort. habe eine leistung in anspruch genommen doch diese hat es auch nicht gebracht.

ich hoffe ich ahbe meine situation gut genug beschrieben, bei fragen einfach fragen. und nu könntet ihr mir viellecht helfen eine lösung zu finden oder zumindest ein bischen licht ins dunkel zu bringen. Wie kann ich jetzt Hartz 4 beantragen ohne das die Lebensgefährtin meines Vaters hineingezogen wird? Oder geht das garnicht? Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke im vorraus

*White*
__________________
ja, das bin ich und nur ich
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  #2  
Alt 02.11.2009, 11:21
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Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
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Hi,
wenn die Lebensgefährtin deines Vaters mit in der Wohnung wohnt, gehört sie zur Bedarfsgemeinschaft und muss daher im Antrag berücksichtigt werden. Da ist es egal, ob sie nun mit dir verwandt ist oder nicht. Sie trägt zum Einkommen bei euch bei und das ist nunmal der Haken. Auch wenn du kaum Geld am Ende rausgebkommen solltest, ist es wichtig den Antrag dennoch zu stellen, damit du weiter Beiträge für die Rentenkasse etc. bekommst. Erkundige dich dann auch mal, ob es nicht spezielle Förderprogramme für unter 25jährige gibt, damit du leichter an eine Arbeit herrankommst.
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  #3  
Alt 02.11.2009, 19:25
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Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 2
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Danke für deine schnell Antwort,
Also muss ich Morgen einen Anruf machen, meinen Vater in den Hintern treten und dann mit ihm beim Arbeitsamt erscheinen. Oh man, das wird ein Spaß

Also wie ich schon oben genannt hab hab ich eine Maßnahme vom Arbeitsamt gestellt bekommen und die war für unter 25 jährige. (war ein business englisch kurs). Also es gibt solche Maßnahmen, nur mir wurde gesagt das sie pro halbesJjahr nur einen vergeben... glaub aber nicht das das stimmt werd ich also auch noch mal nachfragen.

also danke nochmal für deine schnelle antwort
__________________
ja, das bin ich und nur ich
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  #4  
Alt 03.11.2009, 09:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
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Dann drück ich dir mal die Daumen
Wie das geregelt ist, wie oft eine Maßnahme gemacht werden kann, weis ich leider auch nicht. Aber sie müssen dir auf jeden Fall helfen, einen Job zu bekommen.
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