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Ende der Arbeitslosigkeit ...

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  #1  
Alt 07.12.2008, 12:05
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Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 11
Standard Ende der Arbeitslosigkeit ...

Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit winkt mir zum Januar 2009 ein Job. Der aktuelle Bewilligungsbescheid läuft bis zum 31.12.2008. Einen Fortzahlungsantrag habe ich im Hinblick auf den Job nicht gestellt. Folgende Fragen drängen sich auf:
1. Bin ich verpflichtet das JobCenter zu informieren ?
2 Müßte ich den Arbeitgeber angeben ?
3. Hat das JobCenter möglicherweise Dokumente, die ich für den neuen Job bennötige (Sozialversicherungsausweis o.Ä.)?

Lieben Dank für Tipps
Wolfgang
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  #2  
Alt 09.12.2008, 15:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Du mußt dich auf alle Fälle abmelden ud auch de neuen Arbeitgeber angeben das ist aber nur eine Formalität.
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  #3  
Alt 10.12.2008, 11:50
Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2008
Beiträge: 80
Standard

Zitat:
Zitat von Wolfgang14 Beitrag anzeigen
Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit winkt mir zum Januar 2009 ein Job. Der aktuelle Bewilligungsbescheid läuft bis zum 31.12.2008. Einen Fortzahlungsantrag habe ich im Hinblick auf den Job nicht gestellt. Folgende Fragen drängen sich auf:
1. Bin ich verpflichtet das JobCenter zu informieren ?
2 Müßte ich den Arbeitgeber angeben ?
3. Hat das JobCenter möglicherweise Dokumente, die ich für den neuen Job bennötige (Sozialversicherungsausweis o.Ä.)?

Lieben Dank für Tipps
Wolfgang
hallo!

erstmal herzlichen glückwunsch zu dem neuen job!

wenn du keinen neuen antrag stellst, bist du nicht verpflichtet das jobcenter zu informieren. du solltest aber folgendes bedenken:

die sgb2-leistungen werden immer im voraus gezahlt, das letzte sgb2-geld hast du also ende 11/08-anfang 12/08 erhalten.
wenn du jetzt in 01/09 deine neue arbeit beginnst: kannst du dann im januar schon einen vorschuss von deinem arbeitgeber bekommen bzw. bekommst du den lohn auch im vorausoder ist die erste zahlung ende 01/09 oder mitte 02/09?

wenn du den januar überbrücken musst, gehst du ins jobcenter, nimmst den arbeitsvertag mit und beantragst für den januar noch überbrückungsgeld bzw. eine darlehensweise zahlung der leistungen für den januar.

kannst du denn schon abschätzen, dass dein einkommen künftig für deinen lebensunterhalt reicht? eventuell wären, bei entsprechendem einkommen, für dich ja auch noch die sogenannten "aufstockenden leistungen" drin (soll heissen: dein einkommen ist geringer als dein bedarf).

vg!
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