Entgeltsicherung bei Teilzeittätigkeiten

  • Erst einmal ein Hallo ans Forum.


    Meine Frage: meine Mutter ist seit einigen Monaten arbeitslos, hat nun ein Stellenangebot, jetzt die Bezahlung erfahren und diese ist eigentlich nur dann annehmbar, wenn sie zusätzlich Leistungen im Rahmen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer bekommt. Die Berechnung gestaltet sich für mich deswegen etwas schwierig, weil unterschiedliche Arbeitszeiten vorliegen. Im alten Beschäftigungsverhältnis verdiente sie ca. 900 € brutto für 30 Wochenstunden. Das tägliche Leistungsentgelt (von dem dann die 60% berechnet werden), das, wenn ich es richtig verstanden habe, als Vergleich herangezogen wird, liegt bei 26,43 €. Bei der neuen Stelle würde sie für 20 Stunden 500 € bekommen.


    Ich bin jetzt wie gesagt unsicher, wie man hier das tägliche Nettoentgelt berechnet, von dem dann wieder das monatliche Entgelt berechnet werden kann, um festzustellen, dass mindestens 50€ Differenz vorliegen, um die Entgeltsicherung beantragen zu können (alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt). Meines Erachtens müsste ich die 500 € für 20h auf 750 € für 30 Stunden hochrechnen, damit die Vergleichsbasis identisch ist. Diese 750 € wären dann der theoretische Bruttolohn, von dem ich 21% pauschal für Versicherungen abziehe (Lohnsteuer wurde/wird in beiden Beschäftigungsverhältnissen soweit ich sehe nicht gezahlt), das wären dann 592 € pro Monat, bzw. ca. 19 € pro Tag. Rechne ich die obigen 26,43 mal 30 um das Monatsentgelt zu bekommen, wären das ca. 792 €, es läge also eine Differenz von immerhin ca. 200 € vor. Das wiederum würde bedeuten, dass für das erste Jahr 100 € Entgeltsicherung pro Monat durch das Amt beigesteuert werden könnten/müssten. Ist das ungefähr korrekt? :)


    Danke schon mal für Hinweise und Nachrechnen!