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Erstausstattung einer Wohnung

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  #1  
Alt 08.10.2009, 05:40
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Standard Erstausstattung einer Wohnung

Brauch dringend einen Rat
Meine Tochter ist mit 17 Jahren ausgezogen.
Ihr wurde vom Jugendamt eine einmalige Beihilfe von 750 € bewilligt für das Zimmer in der Mädchen WG und zur Ausstattung der 1. Wohnung.
Aufgrund massiver Probleme mit einer Mitbewohnerin hat meine Tochter die Flucht ergriffen.
Nun hat sie eine eigene Wohnung und ihr wurde die Bewilligung vom Jugendamt wieder gestrichen und sie musste Hartz 4 beantragen mit Antrag auf Erstausstattung.
Nun bekommt sie 103 €für alles was in die Küche gehört und 1 Hängeschrank und einen Untgerschrank sowie 1 Tisch und 1 Stuhl.
Sie bekommt nicht ein Teil fürs Wohnzimmer, weder Schrank noch Sitzmöbel , weil ein Wohnzimmer nicht zur Grundausstattung gehört.
Wie haben es andere dann auf 1000 € für eine Erstausstattung gebracht?

Kann mir jemand sagen was meiner Tochter zusteht oder was ich jetzt machen soll?
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  #2  
Alt 08.10.2009, 22:59
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Standard

hallo,

was hat sie denn mit den 750€ gemacht?..wenn möbel davon gekauft wurden, dann sollte sie diese auch mitnehmen, denn es sind ihre..demnach sollte sie dann dort hin, auchw enn sie vorher geflüchtet ist..begleite sie doch einfach..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #3  
Alt 09.10.2009, 11:49
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Wie Bine schon schrieb deine Tochter hat ja bereits für Möbel Geld erhalten und diese müßte sie mitnehmen.
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  #4  
Alt 12.10.2009, 14:07
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Nein das Geld wurde ja wieder gestrichen.
Das Jugendamt fühlt sich nicht mehr zuständig weil sie ja schon 17 ist
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  #5  
Alt 12.10.2009, 14:11
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Wenn sie jetzt von der ARGE für die Erstaustattung nur 103 Euro bekommen hat und vom Jugendamt nichts dann würde ich in der ARGE nochmal anfragen denn das ist dann doch schon etwas wenig.Vielleicht hilft es ja etwas wenn ihr gleich eine Liste erstellt von den Dingen die sie noch bräuchte.
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  #6  
Alt 12.10.2009, 14:26
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Die Arge hat schriftlich das das Jugendamt keine Leistungen für Möbel übernimmt.
Es ist komplett alles abgelehnt obwohl sie nur ein Bett hat.
Kleiderschrank bekommt sie und einen Hängeschrank und Unterschrank
Gebrauchten Kühlschrank und gebrauchten Herd
Aber weder eine Sitzgarnitur noch einen Schrank für das Wohnzimmer.
Na dann frage ich mich warum man 50 m² haben darf und nur ein Bett reinstellen soll
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  #7  
Alt 12.10.2009, 16:08
Hoffi81
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Mehr wird deine Tochter auch nich bekommen von der ARGE. Da Sie nämlich ein Bett hat werten die das als Sitzgelegenheit. Ich hab damals den fehler gemacht und mir ne Matratze gekauft was die Kontrolle wo dann da war gesehen hat und somit habe ich auch nichts bekommen.

Ich hab nun ne leere Wohnung mit ner Matratze auf dem Boden und so darf ich hier hausen weil wohnen kann man das nich nennen. Interessiert doch aufm Amt keinen ob man sich fühlt wie der letzte Penner ....
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  #8  
Alt 12.10.2009, 18:18
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Zitat:
Zitat von Hoffi81 Beitrag anzeigen
Mehr wird deine Tochter auch nich bekommen von der ARGE. Da Sie nämlich ein Bett hat werten die das als Sitzgelegenheit. Ich hab damals den fehler gemacht und mir ne Matratze gekauft was die Kontrolle wo dann da war gesehen hat und somit habe ich auch nichts bekommen.

Ich hab nun ne leere Wohnung mit ner Matratze auf dem Boden und so darf ich hier hausen weil wohnen kann man das nich nennen. Interessiert doch aufm Amt keinen ob man sich fühlt wie der letzte Penner ....

Na das ist echt sagenhaft was in Deutschland so läuft.
Wie kann es dann sein das ein Pärchen eine komplette Wohnungseinrichtung d.h. 1000 € für die Einrichtung einer Wohnung inkl.Wohnzimmer bekommt?
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  #9  
Alt 12.10.2009, 20:31
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Beiträge: 316
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Ich finde, es kommt auch immer auf die Art und Weise an wie man sein Vorhaben kommuniziert. Wenn man von Beginn an viele Erwartungen hegt, ist klar dass die niemand erfüllt. Was macht Deine Tochter denn? Schule? Doch Arbeit?

Unter 25 eine Erstausstattung zu kriegen ist ohnehin schwierig. Ich habe meine mit 26 bekommen und bin bei 1500€ gelandet, allerdings hatte ich auch wirklich nichts. Da heisst es eben, nach einem darlehen fragen und dergleichen. Bekommt Deine Tochter wenigstens den Regelsatz? Wer zahlt die Miete?
Das sind alles Fragen die für mich offenbleiben.
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