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#1
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Ich muss einen antrag auf erstausstattung für die wohnung stellen
kann mir jemand genau sagen bitte was mann alles beantragen kann und wie??? Wie lange habe ich spätestens zeit dass bei der arge zu beantragen???? Wird dass mit meinem vermögen berechnet ???? Danke für alle antworten und der notwendigen hilfe lg und schönen tag
__________________
gut |
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#2
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Zitat:
hallo! grundsätzlich gibt es eine erstausstattung nur wenn keine eigenen möbel vorhanden sind. also bspw. für die erste eigene wohnung oder durch besondere härten wie z.b. einen wohnungsbrand. beantragt werden kann grundsätzlich alles. was bewilligt wird, hängt von deinem einzelfall und von deiner arge ab, da diese kosten von der jeweiligen stadt bzw. gemeinde getragen werden und von ort zu ort unterschiedlich sind. du schreibst außerdem "vermögen". ich gehe mal davon aus, dass du bei deiner antragstellung sämtliches vermögen angegeben hast... aber sonst hättest du ja auch keinen anspruch auf ALGII, gell?? ![]() falls du doch verschwiegenes vermögen hast, würde ICH mir davon meine wohnung schön einrichten & aufhören der allgemeinheit auf der tasche zu liegen... nix für ungut & vg! |
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