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#1
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Hallo,
Mein Schwager wohnt noch bei seiner Mutter, er ist schon 48 Jahre alt. Die Mutter muss aus ihrer Wohnung ausziehen(das Haus wird abgerissen) Nun braucht mein Schwager eine eigene Wohnung(wäre seine erste eigene Wohnung. Was kann er alles beantragen für die neue Wohnung, was steht ihm zu und wie muss er es beantragen. Wäre schön wenn ihr mir mal helfen könntet Gruß Holger |
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#2
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Wenn er Hartz IV bekommt, dann steht ihm eine Wohnung zu und Erstausstattung. Wie teuer die Wohnung sein darf, erfährt er beim Jobcenter. Am besten geht er gleich morgen dorthin und lässt sich genau beraten. Außerdem muss seine Mutter wohl auch dorthin, da sie ja wohl auch eine neue Wohnung braucht.
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#3
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Zitat:
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