Erstaustattung bei Räumung und Nichtlagerung der Sachen

  • Meine Wohnung wurde im Oktober geräumt ohne das meine Sachen bis auf ein Fernseher und meine Anziehsachen gelagert wurden . habe jetzt seit Feb wieder eine eigene Wohnung , hatte Antrag auf Erstausstatung gestellt da ich ja bis auf die erwähnten Sachen nichts mehr habe.
    Es wurde abgelehnt da ich ja von den 350 € Regelsatz hätte für den Hausstand sorgen können.


    Lohnt es sich jetzt dagegen Wiederspruch einzulegen ???? Da ich keine Möglichkeit habe anders an Küche , Waschmaschiene usw oder habe ich jetzt einfach Pech und kann zusehn ???


    Würde mich über Tipps oder Ratschläge sehr freuen



    Mfg Bennyo

  • Kommt sicher auf den Grund der Räumung an und ich denke mal das du keine MIete gezahlt hast und der Vermieter dich hat räumen lassen.Du hättest doch deine möbel einlagern können und somit wird das AMT dir sicher keine neue Ausstattung bezahlen.Wenn du dir nicht sicher bist dann leg Widerspruch ein und beziehe dich auf den Paragraphen den du gefunden hast.