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#1
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hallo,
also mein titel ist jetzt vielleicht ein wenig verwirrend tut mir leid. es geht um folgendes. zum 28.02.2009 wird mein vertrag bei einer zeitarbeitsfirma nicht mehr verlängert und somit werde ich wieder arbeitslos. leider reicht meine zeit nicht aus damit ich anspruch auf alg1 hätte. so bin ich dann zur abo und hab hartz iv beantragt und die meinten ich ich bekomme das erste geld von denen erst zum april weil ich ja im märz durch meinen februar lohn, den ich mitte märz ausbezahlt bekomme, abgesichert sei! dürfen die sowas machen? somit klauen die mir ja einen monat lohn lg casiny |
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#2
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Ja das ist Richtig, hier findet das zuflussprinzip Anwendung.
Wenn du Clever warst, hast du ja auch einen Monat länger ALG 2 bekommen, da der Betrag in dem Monat deines Beginns bei der Zeitarbeitsfirma ja auch erst im folge monat gezahlt wurde. Also hattest du auch Anspruch in dem Monat in den du angefangen hast zu Arbeiten. Kleiner TIP nebenbei: Da die Aktuellen Auszüge verlangt werden, gib den Antrag ab bevor die Zeitarbeitsfirma das Geld auf dein Konto angewiesen hat da ist der Betrag nicht ersichtlich und du hast keine Einnahmen zum Zeitpunkt der Abgabe und du machst auch keine falschen Angaben. Geändert von boxkiller (23.02.2009 um 21:43 Uhr) |
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#3
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dankeschön für die antwort. die frau bei der arge sagte auch was vom zuflussprinzip!
naja leider war ich letztes jahr anscheinend nicht so clever weil ich da kein alg2 mehr bekommen hab als ich angefangen hab... aber danke für den tipp das werd ich mir für meinen nächsten job merken! lg casiny |
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#4
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Man meldet eine Stelle erst nach dem die letzte Zahlung der Arge eingegangen ist
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#5
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Hallo,
Boxkiller hat leider Recht, und dass du letztes Jahr noch Anspruch gehabt hättest, hilft dir nun ja auch nicht weiter. Ist jetzt wieder deine damalige ARGE für dich zuständig? Geh doch mal hin und erkundige dich ob du nicht ein Recht darauf hast, für den ersten Monat deiner Arbeit ALG II rückwirkend zu bekommen. Dass du in diesem Monat kein Einkommen hattest, kannst du ja belegen. Schließlich war es Unwissenheit, dass du damals nichts mehr bezogen hast. Viel Glück. LG, Jalale. |
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#6
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Bei uns in GÖ und die sind da Extrem hättest damit kein Glück, da die Dienstanweisung dies garnicht zulässt.
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#7
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Normalerweise hätte die ARGE dich darauf aufmerksam machen müssen denn sie können nicht vorraussetzen das du so etwas weißt.
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