Erwerbsfähig / Erwerbsunfähig bei Behinderung???

  • Hallo...


    ich weiß mom nicht weiter...!!!!


    Habe hier schon viel gelesen, verstehe das aber trotzdem alles nicht....


    Ich habe einen Behinderungsgrad von 50% mit dem Zeichen G und habe beim Amt Merbedarf beantragt.


    Nun bekam ich heute ein Schreiben das mir der Mehrbedarf nicht zusteht.. Ich finde das Schreiben sehr unlogisch geschrieben, es widerspricht sich und verstehe es auch nicht wirklich... vielleicht kann mir da jemand helfen!!!


    Die Arge schreibt ...


    Sie erhalten Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Vorraussetzung für den Bezug der genannten Leistung ist die Erwerbsfähigkeit. Bei ihnen wurde noch keine volle Erwerbsunfähgikeit festgestellt.


    Gemäß § 21 Abs 4 des Zweiten Sozialgesetzbuches stehen Erwerbsfähigen Behinderten Hilfebdürftigen ein Mehrbedarf für Behinderung zu, soweit Sie eine Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben absolvieren.


    Sie nehmen zurzeit an keiner entsprechenden Maßnahme teil, so dass Ihnen kein Mehrbedarf bei Beinderung gewährt werden kann.


    So das war das Schreiben....


    Muss dazu sagen ich arbeite dazu auch noch auf Minijobbasis... so gut wie es halt geht! Mein Chef ist da trotz Krankheit sehr tolerant...


    Würde mich um schnell Antwort freuen... damit das Grübeln etwas aufhört..


    LG