Erwerbsminderungsrente und ALG II

  • Folgende Situation:
    Seit 2006 bis 30.06.2013 war ich im ALG II-Bezug. Seit 01.07.2013 bekomme ich die volle Altersrente.
    Anfang 2012 hatte ich einen Arbeitsunfall. Während des Klinikaufenthaltes im April 2013 (Metallentfernung) trat die Berufsgenossenschaft an mich heran mit der Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die BG leitete die nötigen Schritte von sich aus ein. Begutachtung am 11.06.2013.
    Vor einigen Tagen (August 2013) erhielt ich von der BG einen Bescheid über 20% MdE-Rente mit Leistungsbeginn 26.04.2012. Die daraus resultierende Nachzahlung und die laufende Rentenzahlung ab 30.09.2013 wurden bescheinigt.


    Der Bescheid enthielt jedoch den Zusatz, daß der Nachzahlungsbetrag wegen evtl. Erstattungsansprüche des Jobcenters vorerst einbehalten wird.


    Meines Wissens wird Einkommen beim ALG II angerechnet in dem Monat, in dem es zufließt.


    Kernfrage:
    Kann das Jobcenter die Rentenzahlung ab 04.2012 im Nachhinein anrechnen?

    Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?

  • Kernfrage:
    Kann das Jobcenter die Rentenzahlung ab 04.2012 im Nachhinein anrechnen?

    Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?


    Ja, das Jobcenter kann das. Grundlage ist § 104 SGB X. Sinn des Ganzen ist es, dass du so gestellt wirst, als ob die Rente von Anfang an gezahlt worden wäre. Dann wäre nämlich das Alg II auch weggefallen. Ohne diese Regelung würde man um so besser dastehen je länger die Bearbeitung des Rentenantrages dauert.

  • ich nehme an, das die 20% MdE-Rente Deinen Bedarf NICHT komplett deckt. Weiterhin nehme ich an, das ab 30.9. dann die volle Rente gezahlt wird und Du somit Deinen Bedarf deckst.
    Für die Vergangenheit, vom 4/12 bis heute mußt Du so gestellt werden, als ob diese MdE-Rente jeden Monat gezahlt wurde. Somit wird die für jeden vergangenen Monat angerechnet, ALLERDINGS unter Berücksichtigung der MONATLICH zustehenden Freibeträge (30€ Versicherungspauschale, eventuelle Kfz-Haftpflicht, Riesterbeiträge).
    Ausnahme wäre, durch Erwerbseinkommen oder anderem sonstigen Einkommen wären in der Vergangenheit diese Freibeträge bereits verbraucht.
    Achte also darauf, das Dir von der Nachzahlung Deine Dir zustehenden Freibeträge gewährt werden, das wird nämlich gerne vergessen (BG rechnet mit Jobcenter ab und die Person bekommt keinen Bescheid und kein Geld!)


    Selbst WENN durch die volle Rente plus BG-Rente der Bedarf nicht gedeckt ist, zählt diese Nachzahlung NICHT als Einkommen, sondern als Vermögen. Die laufende monatliche Zahlung ist selbstverständlich als monatliches sonstiges Einkommen zu berücksichtigen.


    Gruß
    Ernie

  • GG52 hat Recht. Die 21 jährige Tochter mit eigener Wohnung einer Nachbarin von mir hat nun rückwirkend ab 2010 Kindergeld erhalten. Für die gelegendlichen Zeiträume ihres ALG 2 Bezugs wurde das Kindergeld an das Jobcenter erstattet. Für die anderen Zeiträume wurde das Kindergeld an sie ausgezahlt. Im Kindergeldantrag wurden deshalb die ALG 2 - Zeiträume abgefragt und um Zustimmung zum Datenabgleich gebeten.