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#1
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Hallo,
unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus Erzieher (Antragsteller, Papa), Studentin (28, Mutter) und Tochter (9 Wochen). Nach Antragstellung vor 4 Wochen bekamen wir Bescheid das neben Wohngeld ich und meine Tochter unterstützt werden. Meine Freundin bekommt einen Studentenkredit von 500/Monat. Ersparnisse liegen unter dem Erlaubten. Fragen: 1) Lohnt ein Einspruch da die Studentin nicht mehr Bafög berechtigt ist und somit keine echten Einkünfte hat? (311Eur/Monat zusätzlich) 2) Wie würde Sie Nebenerwerbstechnisch berücksichtigt? Normal (100eur frei, dann prozentual) oder hat Sie die 311Eur zusätzlich anrechnungsfrei da Sie die ja nicht als Sozialleistung erhält? Lieben Gruss Andreas |
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#2
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ich glaube nicht das es sich lohnt, da deine freundin ja ein einkommen von 500€ hat. da der regelsatz bei 311€ liegt sie also 189€ mehr hat als ein Hartz IV empänger. also was willste mehr. wenn sie noch einen 400€ job hätte, dürfte sie den komplett abdrücken, weil sie ja dann für euch anderen beiden aufkommen muss. das elterngeld was euch zusteht darf wohl nicht berechnet werden. wohl aber das kindergeld(einkommen des kindes,lol)
Geändert von Frankie (26.05.2007 um 10:08 Uhr) |
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#3
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Das habe ich geschrieben, weil ich davon ausgehe, das der studentenkredit auch als einkommen angerechnet wird. geh mal zu einer beratungsstelle in deiner stadt.
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