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#1
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Meine Mutter(54) ist seit 2002 EU-Rentnerin. Mein Vater(56) Hartz4-Empfänger. Meine Mutter bek. 860€ Rente. mein Vater ca. 71€ Hartz4... Diese wird laut Berechnungen des Arb.-Amtes halbiert und meinem Vater als Einkommen angerechnet. Mein Vater übernimmt auch die Pflege meiner Mutter und bek. dafür 440€ Pflegegeld... Meine Eltern bewohnen ein Einfamilienhaus und kommen gerade so über die Runden, da sie alle Nebenkosten (Gas,Wasser,Strom) alleine tragen müssen...
Nun meine Frage : dürfen Sie (ARGE) die EU-Rente als Einkommen bei meinem Vater anrechnen ? Ist EU-Rente nicht eine Sozialleistung ? Welche Leistungen werden bei der Berechnung von Hartz4 berücksichtigt ? Hat jemand ne Ahnung oder könnte mir weiterhelfen wo ich mich hinwenden muss??? Vielen Dank schonmal im voraus !!! |
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#2
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klar ist eine eu-rente als einkommen zu berücksichtigen. und deine eltern leben doch zusammen, also sind sie eine bedarfsgemeinschaft.
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#3
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ich habe eine ehemalige Arb.-koll gefragt, die selbst Hartz4 bezieht und deren Mann auch EU-Rentner ist und sie bek. auch Pflegegeld, wie es bei ihr ist... Bei Ihr wird die Rente Ihres Mannes nicht mit angerechnet. Sie sagte zu mir, dass ich das prüfen lassen solle, da die Erwerbsunfähigkeitsrente meiner Mutter, da sie zu 100 schwerbehindert ist, als eine Sozialleistung gilt...
was stimmt denn nun ??? |
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#4
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eu-rente dient zum lebensunterhalt, ist keine sozialleistung und demnach als einkommen in der bedarfsgemeinschaft zu werten. pflegegeld dagegen nicht, das ist zweckgebunden.
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#5
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Danke für deine antwort !
ich finde es nur echt ne riesen sauerei, dass sich meine eltern das geld also die rente teilen müssen, gerade so über die runden kommen und andere ,sprich meine ehem. Arb.-koll., werden anders behandelt. das ist ungerecht. aber was ist hier schon gerecht... tz... ich werde den Anspruch an Hartz4 für meinen vater trotzdem mal überprüfen lassen... viell. kommt ja ne unterstützung zu den nebenkosten raus... naja, trotzdem danke ! |
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#6
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Pflegegeld für Pflegestufe wird nicht als Einkommen gewertet, sondern als Aufwandsentschädigung.
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