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#1
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Hallo erstmal!
Im Mai dieses Jahr bekommen meine Freundin und ich unseren ersten Sohn. Wir wollen zusammenziehen, wobei sie Hartz 4 Empfängerin ist, ich jedoch noch nicht. Ich bin zur Zeit als Ausbildungssuchend gemeldet und werde in ihre Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen, sowie ich meinen Antrag bei der Leistungsstelle abgegeben habe. Nun meine Frage: In meinem Antrag steht eine Frage zu einem KfZ. Ich besitze ein Motorrad Marke Suzuki GSX-R 750 K7, also ein Wiederverkaufswert von ca. 7500 € Ich habe mir jetzt gedacht, dass ich mein Bike für den symbolischen Wert von 1 € an meine Mutter ( NICHT im Leistungsbezug!!! ) verkaufe und sie somit als Besitzer im Brief eingetragen wird, damit bei einem Weiterverkauf meine Mutter die Summe erhält und NICHT die ARGE ! ![]() Ich selbst will dann aber die Versicherung und wenn möglich auch die Steuer über meinen Namen laufen lassen zumindest, solange es finanziell möglich ist... ergo ist sie dann als Besitzer eingetragen, ich fahre die Schüssel aber... ![]() Wird es da Probleme geben? Oder ist das so möglich? LG und alles Gute ![]() Ich selbst Ps.: Ich weiss das ist irgendwie moralisch verwerflich, aber nunja... mein Bike... das ist fast so, als müsste ich meine Freundin verkaufen und wenn ich das Schätzchen schon von meinem erarbeiteten Geld gekauft, gehegt und gepflegt habe, dann will ich dafür wenigstens eine schöne Einrichtung für meine Familie kaufen und ein wenig besser leben können und nicht alles abtreten müssen, wenn es finanziell gar nicht mehr geht. Geändert von Ich selbst (01.02.2010 um 15:54 Uhr) |
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#2
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Wenn der Wert ein KFZ (oder in dem Fall Motorrad) eine Wert von mehr als 7500€ hat, so der Betrag auf die in den Vermögensfeibetrag aufzunehmen.
In deinem konkreten Fall bedeutet das, dass du dein Bike nicht an deine Mutter abtreten musst, denn die GiXXER liegt gerade noch so im Freibetrag. OT: Ich kann verstehen, dass du das Bike liebts ![]() Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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