folgeantrag nach halbjähriger pause

  • hallo,


    kurz die eckdaten dann kommt meine frage.


    ich habe bis vor einem halben jahr h4 bezogen, wurde alleine gezählt da ich mit meiner freundin noch kein jahr zusammen lebte. in den letzten wochen vor ablauf des zeitraums (oktober 2011) haben wir hin und her überlegt ob wir weiter h4 beziehen wollen und meine freundin mit eingerechnet wird , oder ob wir von ihren einkommen und meinen kleinen hilfsjobs über die runden kommen.
    da sie ihre daten nicht offen legen wollte haben wir uns dagegen entschieden der antrag lief ab , geld gab es dann seitens der arge natürlich nicht mehr, und wir haben wie oben gesagt so versucht über die runden zu kommen.
    nun ein halbes jahr später und nach der letzten abrechnung für strom und gas , ist unser kleines einkommen gelinde gesagt mehr als mau unsere ersparnisse sind auch so gut wie weg und nun seh ich mich gezwungen wieder h4 zu beziehen.


    und nun die eigentliche frage , muss ich da einen folgeantrag stellen oder einen neuantrag ? und die zweite wird sie dann von vornherein mit eingerechnet oder setzt sich diese bedarfsgemeinschaft wieder zurück und startet sozusagen bei neuantrag auch neu ?


    schon mal danke im vorraus für die antwort/en