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#1
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Hallo!
Ich hab vor ein paar Tagen ein großen mehrseitigen Brief zwecks Anhörung erhalten. Darin wird mir mitgeteilt das ich 2007 durch erneute Prüfung an Hand von vorliegender Nachweise zu Kosten der Unterkunft 44,50 zu Unrecht bezogen hätte. Ist so eine Rückforderung überhaupt zulässig? Was ich dabei nicht verstehe ist, das mein Hartz 4 ( ca. 465 Euro) gerade ausreicht um die Kosten der Unterkunft (Rate für Hauskauf) plus den Versicherungen die Pflicht sind ausreicht. Für Kleidung usw. bleibt da übehaupt nichts übrig. Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern zusammen. Die Nebenkosten wie Strom usw. haben dabei meine Eltern bezahlt. Für das tägliche essen müssen auch meine Eltern aufkommen. Gibt es eine neutrale Stelle wo ich die ausgerechnete Leistung überprüfen kann? |
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#2
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Wegen 44,50 EUR würde ich gar nichts unternehmen.
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#3
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Nun 44,50 sind für mich viel Holz.
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#4
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Hi, haste vielleicht eine Rechtschutzversicherung?. Ich hatte auch Probleme, habe diese mit der Versicherung einwandfrei gemeistert. Wenn nicht kann man auch Ratenzahlung machen.
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#5
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sicher ist das Verhalten oft ungerecht und nicht nachzuvollziehen aber wegen diesen Betrag von 44,50 € solltest du klären lassen nicht wegen der höhe der Summe aber es ist leider schon vorgekommen das dadurch Betroffene die von ALG II leben müssen diffamiert wurden sprich in Maßnahmen gesteckt wo sie nicht wollen oder was sie nicht können.
nur ist es gesetzlich so das oft Ratenkredite nicht anerkannt werden weil die ARGEN davon ausgehen wenn du diese Raten bezahlst, für Wohungen, Haus , du schaffst dir ein unversehrbares Vermögen, sprich Wohung, Haus und das ist laut Gesetzgeber nicht angedacht auch wenn es eine Altersvorsorge sein könnte. aber wenn du in ruhe diesen sachverhalt vorbringst wird man dir sicher weiterhelfen und nicht zu deinen Ungunsten entscheiden ich kene auch vieel ARGEN und deren Mitarbeiter aus meienr politischen Tätigkeit daher deneke ich das sich das Problem lösen läßt und nicht zu deinem Nachteil. |
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