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#1
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Hallo, ich hab da mal eine Frage, ich wohne zur Zeit bei Bekannten und bekommt von der Arge nur 89 € ALG II... Eigentlich stehen mir doch 345 € zu oder nicht, das ist doch die normale Regelleistung...Ich mein mit den 89 € kann ich ja gar nicht leben... Miete muss ich 100 € zahlen, das bezahlt mir die Arge auch! Ich bin unter 25 Jahre! Aber kann man dagegen nichts machen, das ich mehr Geld bekomme?
Es wäre sehr nett wenn ihr mir weiterhelfen könnt, weil so kann man nicht existieren! Da stimmt ihr mir sicherlich alle zu... MfG Pat |
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#2
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Das erste, was du tun solltest, ist. bei der Arge nachzufragen, weshalb dir der Regelsatz von 347 EUR nicht gewährt wird. Am besten schriftlich.
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#3
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Also ich muss dazu sagen, dass ich noch mein Kindergeld bekomme im Wert von 154 €
Ich habe bei der Arge schon mal nachgefragt, warum ich so wenig Geld bekomme, die meinten dann zu mir weil ich keine Miete und nix zu Unterkunft zahle! Dann hab ich mit meiner Bekannten das so gemacht, dass wir einfach ein Schreiben aufsetzten, wo meine Bekannte von mir Miete haben möchte, in höhe von 100 € , das hat die Arge, mir dann auch bewilligt! Aber dadurch das ich diese 100 € abgeben muss, hab ich natürlich im Endeffekt nichts davon! Ich mache hier mal eine Rechung: ALGII 89 € KG 154 € 243 € Sprich mir fehlen eigentlich genau noch 104 €... Wie kann ich die >Arge dazu bringen, dass ich die auch noch bekomme? |
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#4
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Hallo,
Zitat:
Ansonsten sollte ein Blick in Deinen Bescheid die Berechnungsweise verdeutlichen. Was steht denn da drinnen? Gruß! |
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#5
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Zitat:
Also ich kann zu Hause bei meinen Eltern nicht mehr wohnen, das ist vom Jugendamt und Bewährungshilfe etc. alles dokumentiert wurden und die ARGE hat das auch zur Kenntnis genommen und bewilligt! Also bin ich mit Zustimmung von Amt ausgezogen! Was meinst du damit, was da genau drin steht? Da steht einiges? Soll ich jetzt etwa hier alles auflisten? |
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#6
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Hallo,
in dem Bescheid müßte das Zustandekommen der 89 € dokumentiert sein, also die einzelnen Rechnungsschritte. Du kannst mir den Bescheid gerne fotografieren oder scannen und per Mail zuschicken und ich schaue ihn mir morgen mal an. Selbstverständlich kannst Du Deinen Namen, Adresse und die BG-Nummer ausschwärzen. Die Mailadresse findest Du unter www.arbeits-los.de Gruß! |
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#7
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Zitat:
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#8
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#9
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Hallo,
ja. Gruß! |
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#10
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Hallo Pat !
Bei 104 € höre ich die Nachtigall trapsen! Warum ? 104 € sind genau der Betrag der Dir bei einer Sanktion von 30 % abgezogen wird! Also unterliegst Du einer Sanktion ?! Gruß |
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