Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Frage wegen ALGII

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.03.2008, 03:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 6
Frage Frage wegen ALGII

Hallo, ich hab da mal eine Frage, ich wohne zur Zeit bei Bekannten und bekommt von der Arge nur 89 € ALG II... Eigentlich stehen mir doch 345 € zu oder nicht, das ist doch die normale Regelleistung...Ich mein mit den 89 € kann ich ja gar nicht leben... Miete muss ich 100 € zahlen, das bezahlt mir die Arge auch! Ich bin unter 25 Jahre! Aber kann man dagegen nichts machen, das ich mehr Geld bekomme?

Es wäre sehr nett wenn ihr mir weiterhelfen könnt, weil so kann man nicht existieren! Da stimmt ihr mir sicherlich alle zu...



MfG


Pat
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.03.2008, 11:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Das erste, was du tun solltest, ist. bei der Arge nachzufragen, weshalb dir der Regelsatz von 347 EUR nicht gewährt wird. Am besten schriftlich.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.03.2008, 13:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 6
Standard

Also ich muss dazu sagen, dass ich noch mein Kindergeld bekomme im Wert von 154 €
Ich habe bei der Arge schon mal nachgefragt, warum ich so wenig Geld bekomme, die meinten dann zu mir weil ich keine Miete und nix zu Unterkunft zahle! Dann hab ich mit meiner Bekannten das so gemacht, dass wir einfach ein Schreiben aufsetzten, wo meine Bekannte von mir Miete haben möchte, in höhe von 100 € , das hat die Arge, mir dann auch bewilligt! Aber dadurch das ich diese 100 € abgeben muss, hab ich natürlich im Endeffekt nichts davon!


Ich mache hier mal eine Rechung:

ALGII 89 €
KG 154 €
243 €

Sprich mir fehlen eigentlich genau noch 104 €... Wie kann ich die >Arge dazu bringen, dass ich die auch noch bekomme?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.03.2008, 14:40
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 99
Standard

Hallo,

Zitat:
Eigentlich stehen mir doch 345 € zu
Sofern Du ohne Zustimmung des Amtes von zu Hause ausgezogen bist, steht Dir maximal ein Regelsatz von 278 € zu.

Ansonsten sollte ein Blick in Deinen Bescheid die Berechnungsweise verdeutlichen. Was steht denn da drinnen?

Gruß!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.03.2008, 17:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
Hallo,



Sofern Du ohne Zustimmung des Amtes von zu Hause ausgezogen bist, steht Dir maximal ein Regelsatz von 278 € zu.

Ansonsten sollte ein Blick in Deinen Bescheid die Berechnungsweise verdeutlichen. Was steht denn da drinnen?

Gruß!

Also ich kann zu Hause bei meinen Eltern nicht mehr wohnen, das ist vom Jugendamt und Bewährungshilfe etc. alles dokumentiert wurden und die ARGE hat das auch zur Kenntnis genommen und bewilligt! Also bin ich mit Zustimmung von Amt ausgezogen! Was meinst du damit, was da genau drin steht? Da steht einiges? Soll ich jetzt etwa hier alles auflisten?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.03.2008, 17:25
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 99
Standard

Hallo,

in dem Bescheid müßte das Zustandekommen der 89 € dokumentiert sein, also die einzelnen Rechnungsschritte.

Du kannst mir den Bescheid gerne fotografieren oder scannen und per Mail zuschicken und ich schaue ihn mir morgen mal an. Selbstverständlich kannst Du Deinen Namen, Adresse und die BG-Nummer ausschwärzen. Die Mailadresse findest Du unter www.arbeits-los.de

Gruß!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.03.2008, 17:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
Hallo,

in dem Bescheid müßte das Zustandekommen der 89 € dokumentiert sein, also die einzelnen Rechnungsschritte.

Du kannst mir den Bescheid gerne fotografieren oder scannen und per Mail zuschicken und ich schaue ihn mir morgen mal an. Selbstverständlich kannst Du Deinen Namen, Adresse und die BG-Nummer ausschwärzen. Die Mailadresse findest Du unter www.arbeits-los.de

Gruß!
oky werde ihn ma einscannen und dir mailen, vielen dank!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.03.2008, 17:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 6
Standard

ist das die email addy an die ich das schicken soll?

frage@arbeits-los.de
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 10.03.2008, 03:53
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 99
Standard

Hallo,

ja.

Gruß!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 10.03.2008, 11:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.937
Standard

Hallo Pat !

Bei 104 € höre ich die Nachtigall trapsen!

Warum ? 104 € sind genau der Betrag der Dir bei einer Sanktion von 30 % abgezogen wird!

Also unterliegst Du einer Sanktion ?!

Gruß
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
dringend frage wegen größere wohnung mit kind und bin schwanger Jennextrem Wohnung und Miete 9 22.11.2009 21:31
Frage wegen Ausbildung?? yvonne1982 weitere Themen 2 12.12.2007 14:12
frage wegen Heitzkosten thomashb Wohnung und Miete 1 18.11.2007 19:57
Frage wegen Kindergeld rückzahlung!! yvonne1982 Familienförderung 1 29.10.2007 15:31
Frage wegen zusammen Ziehen Sonny1408 Anspruch und Leistungen 5 27.07.2007 10:35