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#1
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hallo leute , also meine freundin bekommt alg 2 und hat ein kind , und ich bin jetzt arbeitslos geworden und bekomme alg 1 , wir wollen jetzt aber zusammenziehen oder bzw. ich zu ihr mit wieviel abzügen müssen wir rechnen ,????? kann uns da jemand weitrhelfen ?? lg niki
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#2
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Da ihr ein Kind (auch wenn es nicht euer gemeinsames Kind sein sollte) in eurem Haushalt habt, werdet ihr sofort als eine BG =Bedarfsgemeinschaft gewertet und müßt gegenseitig füreinander einstehen. Wieviel abgezogen wird (das war deine Frage) kann ich nicht sagen, weil man keine Zahlen weiß. Das ist aber auch nicht nötig, die Regelsätze pro Person (also 2 Erwachsene, 1 Kind) kannst du dir hier im Internet ansehen; hinzu kommen die Kosten der Unterkunft. Dies zusammen ist euer "Bedarf", also das, was ihr gemäß der geltenden Gesetze zum Leben braucht. Dem wird euer Einkommen gegengerechnet, also Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß für das Kind und dein Einkommen aus Arbeit. Die fehlende Differenz (sofern etwas fehlt), bekommt ihr dann als aufstockendes H IV. Fehlt nichts, erhaltet ihr eben keine Zuschüsse aus dieser Ecke mehr. Dann bliebe ggf. noch, Wohngeld zu beantragen.
Geändert von lirafe (06.12.2009 um 20:59 Uhr) Grund: Tippfehlerkorrektur |
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