Frage zum Anspruch

  • Hey,


    hatte mich vor ein paar Wochen schonmal gemeldet und mich erkundigt und daraufhin auch die entsprechenden Sachen auf den Weg gebracht.



    Nochmal kurz zusammengefasst:


    Bin 25 Jahre alt, lebe nach abgebrochenem Studium nach wie vor bei meinen Eltern und bin seit März 2010 pflichtversichert, da ich seitdem auf Jobsuche bin.
    Bin erst im Juni 25 geworden, also brauchte ich mich bis dahin auch nirgends großartig melden. Nachdem ich aber sowohl keinen neuen Studienplatz, als auch keinen Job bekommen habe, habe ich mich Ende September dazu entschieden doch bei der ARGE aufzuschlagen und einen Antrag auf Leistung gestellt. Mein Nebenjob mit 160€ reicht gerade so um meine Krankenversicherung in Höhe von 150€ zu bezahlen, wenn man dann also so Sachen wie Auto, Handy oder was man sonst so hat davon abzieht, mache ich jeden Monat ein sattes Minus und bin daher nahezu am Ende meiner Reserven angelangt.
    Da ich nun aber auch noch seit 1,5 Monaten krankgeschrieben bin aufgrund eines Knöchelbruchs kann ich also nicht mal meine Krankenversicherung selber finanzieren und baue mir daher einen Schuldenberg bei meinen Eltern auf, die selber nicht über Unmengen an Geld verfügen, da meine Mutter seit Februar nach 30 Jahren arbeitslos geworden ist und nach wie vor eine hohe Belastung für das bereits gekaufte Eigenheim fällig ist.



    Ich hatte mich dann mit Berthold2008 ein paar Mal über PMs ausgetauscht, leider ist er aber seit 2 Wochen verschollen und ich muss mir langsam Gedanken machen, wie ich weiter verfahre, aus dem Grund zitier ich mal die Nachricht, die ich ihm geschickt hatte.





    "Mein Antrag wurde ja bereits vor 2 Wochen abgelehnt mit der Begründung, die ich dir nannte (wohnhaft bei Eltern, wo vermutet wird, sie würden mich finanziell unterstützen).
    Daraufhin hab ich den selbstgeschriebenen Wisch abgegeben, wo ich zum einen erwähnt habe, dass ich nach Abzug meiner Krankenversicherung 15€ im Monat habe, daher auch keine Ausgaben wie Autoreparatur aktuell selber tragen kann und daher das Geld von meinen Eltern überwiesen bekommen habe, ebenso wie die rückwirkende Zahlung an die Krankenkasse - damit habe ich die 2 Überweisungen meiner Eltern versucht zu erklären, die auch genau dafür gedacht waren und 1-2 Tage danach auch direkt weiter überwiesen wurden.
    Das haben wir als Darlehen festgehalten und in einem Darlehensvertrag auch nochmal aufgelistet samt vorgesehener monatlicher Tilgung (es ist ja auch tatsächlich ein Darlehen, ich flunker den Leuten bei der ARGE also nichts vor).
    Ebenso hab ich die zweizeilige Eidesstattliche Versicherung in dem Schreiben mit untergebracht, in dem ich versichere, dass ich von meinen Eltern keinerlei finanzielle Unterstützung erhalte (lediglich das Darlehen, da ich sonst weder Auto noch Krankenversicherungsschutz hätte) und habe einen Mietvertrag angehängt, da meine Eltern seit Juli mit Ende des Kindergeldes Miete verlangen.



    Heute musste ich bei der ARGE erscheinen und habe mit 2 Außendienstmitarbeitern geredet. Diese wollten prüfen, ob ich tatsächlich hilfsbedürftig bin oder nicht - haben mir auch gleichzeitig erzählt, dass bei einer Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern ich über keinerlei Unterstützung der ARGE verüfgen werde (keine Miete, keinen Regelsatz und auch keine Krankenkassenbeiträge).
    Die beiden haben mir dann auch Fragen gestellt wie "Wer bügelt?" - "Kochen sie ihr Essen selber?" - "Wer wäscht die Wäsche?" und all solche Fragen.
    Ich habe die Fragen größtenteils ehrlich beantwortet und manchmal ein wenig weiter ausgeschmückt, damit es möglichst selbständig wirkt. Ich habe dabei jedoch nicht gelogen, aber so Sachen wie "Essen sie durchgehend alleine?" kann man eben nicht wirklich beantworten, ich bin ja kein Einsiedler in einem Weohnhaus.


    Daraufhin haben uns die beiden Mitarbeiter zuhause besucht und haben sich mein Zimmer angesehen (Zitat: "Sieht tatsächlich nach einem Wohn- und Schlafbereich aus."), meinen eigenen Kühlschrank begutachtet und mein eigenes Bad inspiziert.



    Nun soll ich abwarten was passiert, jedoch habe ich so langsam ein mulmiges Gefühl.







    Ich war eigentlich der felsenfesten Überzeugung, dass ich mit 25 eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bilde, ganz egal was auch komme. Nun wurde mir aber erzählt, dass meine Bedarfsgemeinschaft in einer Haushaltsgemeinschaft (sofern es bei uns eine ist) keinerlei Bedeutung hat und die Eltern nach wie vor für mich verantwortlich sind und ich daher auch mit keinerlei Bezügen rechnen solle, wie bereits oben erwähnt.


    Es wurde auch kurz ein Beispiel eingeworfen, dass ich für meine kranke Mutter ja auch aufkommen müsste, wenn sie schwer krank wäre und ich würde über Geld verfügen. Die Unterhaltspflicht sei niemals erloschen und daher müssten meine Eltern mich selber unterstützen und finanzieren, solange ich eine Haushaltsgemeinschaft bilde."





    Kann mir da jemand behilflich sein, solange Berthold nicht da ist?
    Habe ich tatsächlich überhaupt keinen Anspruch auf Leistungen trotz meines Altersund erst recht keinen Anspruch auf eine Krankenversicherung, die ich von nicht vorhandenem Geld bezahlen muss?
    Ich war eigentlich der Meinung, dass ich mit der Erklärung meiner EV der Vermutung der finanziellen Unterstützung widersprochen hätte - aber die Mitarbeiter erzählten mir, dass die ein derartiges Schreiben überhaupt nicht weitergereicht bekommen haben. Keine Ahnung, ob das irgendeinen Unterschied spielen würde in dem Fall, oder ob eine solche EV völlig irrelevant ist (war eigentlich der Meinung, dass man eine solche EV nicht einfach so ignorieren könne - vor allem, da sie ja der Warhheit entspricht).


    Ebenso würde ich laut Aussage der Außendienstmitarbeitern auch keinen Anspruch in einer eigenen Wohnung haben, da auch dann die Unterhaltspflicht meiner Eltern nicht erlischen würde.



    Ich habe nun Angst, dass ich in der nächsten Woche die nächste bzw. eine endgültige Absage bekomme - ich kann vorerst ohnehin nicht arbeiten, mich zudem nicht weiter versichern und war eigentlich der Meinung mit 25 eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Kann mir da irgendjemand von euch helfen oder sagen, wie ich mich nun verhalten soll?






    PS: Ich hoffe, dass sich niemand durch diesen riesigen Beitrag erschlagen fühlt, aber ich weiß gerade wirklich nicht weiter. :(

  • Die ARGE hat in deinem Fall nicht Recht.Du bist 25 und somit bildest du eine eigene BG und kannst auch Leistungen beanspruchen.Deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen.Du könntest jetzt auch ausziehen und eine Erstausstattung beantragen und auch dies müßte die ARGE dir genehmigen.Nur die Tatsachen das du noch bei deinen Eltern lebst heißt nicht das diese weiterhin deinen Unterhalt bestreiten müssen.Du solltest also einen Antrag stellen und dich auch auf keine weiteren Diskussionen mit irgendwelchen Außendienstlern einlassen.Den Antrag müssen sie bearbeiten und solltest du was ich nicht glaube eine Ablehnung bekommen müßtest du Widerspruch einlegen und sollte es notwendig sein mit einem Anwalt deine Rechte durchsetzen.Ich denke aber das du Leistungen bekommst und ob du nun noch eine eigene Wohnung beziehen möchtest kannst du dir dann immer noch überlegen.Im übrigen ist es auch nicht so das du mit deinem Einkommen sofern du welches hättest für deine Eltern aufkommen müßtest dazu müßten deine Bezüge schon sehr hoch sein.

  • Hey,


    danke dir für deine Antwort.


    Meinen Antrag hatte ich bereits vor 4 Wochen ausgefüllt. Nach 2 Wochen kam die Ablehnung mit dem Verweis auf SGB II §9 mit der Vermutung meine Verwandten im Haushalt würden für mich aufkommen.
    Dem hatte ich widersprochen und sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen - da es ja auch der Wahrheit entspricht.


    Ausziehen an sich will ich im Moment nicht, da ich den Stress mit Einzug, Auszug, Renovierung und sonstigem mit einem gebrochenem Knöchel im Moment einfach nicht gewachsen bin und auch da wieder komplett auf Hilfe angewiesen wäre. Sobald ich einen Job habe werde ich mir eine Wohnung suchen, nur würde es mir in einer eigenen Wohnung mit ausschließlich finanziellen Mitteln durch die ARGE womöglich noch schlechter gehen als im Haus meiner Eltern, sodass ich eben warten wollte bis ich einen Job habe, um für mich selber sorgen zu können. Sollte sich das hinziehen, würde ich natürlich eher ausziehen - ich will nicht ewig im Hotel Mama wohnen; nur ist es finanziell eben sehr viel besser als wenn ich alleine leben würde.



    Ich habe mich bei den Außendienstmitarbeitern im Büro auch hingesetzt und haben mindestens 5 oder 6x erwähnt, dass ich ziemlich sicher bin eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden mit meinen 25 und dass die Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern mich davon nicht "befreit".
    Der Herr hat dies vehement verneint und immer wieder auf §9 verwiesen (dem ich eigentlich ja bereits widersprochen habe) und hat mir oft genug und sehr deutlich klar gemacht, dass ich bei einer Haushaltsgemeinschaft über gar keine Ansprüche verfüge, selbst nach mehrmaligen Nachfragen beharrte er auf dieser Meinung.



    Damit hat er mich natürlich ziemlich verschreckt, da ich im Moment auch nicht weiß, wie ich meine Krankenversicherung ohne Nebenjob bezahlen soll. Laut Orthopäde wird meine Verletzung noch mindestens 2, eher 3 Monate andauern, währendessen ich bei meinem Job nicht erscheinen kann und daher meine Beiträge nicht bezahlen kann.
    Bin im dadurch natürlich sehr verwirrt und durcheinander und habe wirklich große Bedenken was bei der Antwort in den nächsten Tagen rauskommen wird.

  • Deine Eltern sollten eine Erklärung schriftlich aufsetzen inder sie versichern das sie nicht mehr für dich aufkommen.Dieses Schreiben fügst du deinem Widerspruch zu.Sollte dieser wieder abgelehnt werden dann bleibt dir nur der Anwalt.Ich verstehe die Reaktion der ARGE auf deinen Antrag nicht denn du bist 25 und hast somit Anspruch und deine Eltern würden mit dir eine HG bilden und müssen auch nicht für dich aufkommen.In dem Paragraphen geht es auch um die BG und eventuell dort lebende minderjährige Kinder.Dies trifft auf dich gar nicht zu denn du bist nicht mehr minderjährig und hast das Alter von 25 erreicht wo du nach der Gesetzgebung Leistungen beanspruchen kannst.Es besteht also gar keine BG mi deinen Eltern sondern eine HG.

  • Das steht auf der Seite der Arbeitsagentur unter ALG2



    Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Alg II) stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

  • Das heißt meine Eltern müssen auch nochmal schriftlich festhalten, dass sie mich nicht unterstützen, obwohl ich das bereits mit einer EV gemacht und eingereicht habe?
    Müssen die das dann, ähnlich wie ich, mit einer EV machen oder reicht da eine gewöhnliche Aussage?
    Kann es denn sein, dass es was geändert hätte wenn die Außendienstmitarbeiter mein Schreiben samt EV bekommen und gelesen hätten, oder klingt das nach einer "gewöhnlichen" Schikane, um mich dort möglichst ohne Leistungen loszuwerden?


    Ich warte erstmal ohnehin ab, bis die Antwort kommt und dann kann ich mich ja nochmal hier melden, sofern es eine Absage ist. Bei meinem Glück und so wie die sich querstellen, wird es aber mit ziemlicher Absage sein.






    edit: Ich habe soeben einen Auszug eines Falles vor dem Bundessozialgerichts gefunden:


    "ALG II Empfänger müssen keine auf Verdacht bezogene Kürzung des ALG2 hinnehmen, wenn sie mit volljährigen Verwandten in einem Haus wohnen. Nach einem bekannt gegebenen Urteil des BSG muss die Arge vor einer Kürzung vollständig nachweisen, dass die Betroffenen tatsächlich gemeinsam haushalten und damit im Sinne der Rechtsprechung des SGB II eine Haushaltsgemeinschaft bilden. (Az: B 14 AS 6/08 R)


    Der erwerbslose Kläger wohnt mit seinem Vater in einer 80 Quadratmeter Wohnung. Die für das ALG II zuständige Arge könne laut SGB II davon ausgehen, dass Erwerbslose, die mit erwachsenen Verwandten in einer „Haushaltsgemeinschaft“ leben, von diesen entsprechend ihrem Einkommen unterstützt werden. Gestützt auf diese Klausel kürzte die Arge Kempten dem Betroffenen das ALG II um 119 Euro gerechnet vom Regelsatz.


    Das geht nicht, urteilten die obersten Sozialrichter. In einer reinen Wohngemeinschaft (WG), auch unter Verwandten, ist eine Kürzung des Hartz IV Satzes nicht rechtsgültig Das gilt auch dann, wenn wie in WGs üblich lediglich Nahrungsmittel und Sanitärartikel gemeinsam gekauft und verwendet werden. Die Arge muss nachweisen, dass darüber hinaus tatsächlich eine "Haushaltsgemeinschaft" vorliegt. Vater und Sohn haben diesen Umstand bestritten und erklärten, sie würden das Essen und die Wäsche jeweils selbst regeln und kaufen. (21.06.2009)"




    Als die beiden Außendienstmitarbeiter meine Mutter und mich letzte Woche gefragt haben, wie wir das mit der Wäsche und dem Essen regeln, haben wir das wahrheitsgemäß beantwortet.
    In der Regel wasche ich meine Wäsche stets selber, jedoch wäscht meine Mutter einzelne T-Shirts oder Socken auch mal von mir mit, damit ich wegen 2 oder 3 Teilen nicht extra die Waschmaschine anwerfen muss (auch das kostet ja schließlich Geld und wäre bei der Menge albern).
    Habe ebenfalls erwähnt, dass ich in der Regel immer alleine esse, da ich zu völlig unterschiedlichen Zeiten wie meine Eltern esse und mir mein Essen auch selber koche - passend dazu auch mein eigener Kühlschrank, woraus ich auch wirklich nur mein Essen benutze.


    Kann man mir aus der Aussage in der Wäsche einen Strick drehen oder mir das versuchen als Knüppel zwischen die Beine zu werfen?



    Aber auch dort in dem Auszug wird dem jungen Mann Geld von Regelsatz gekürzt, ich verstehe also wirklich nicht, warum die sich bei mir so derart quer stellen.

  • Ich kann es bei dir nicht so richtig nachvollziehen weshalb du mit einem Außendienstler zu tun hast denn egientlich müßtest du doch ganz normal einen SB haben der sich um dich kümmert.Wenn du auf den Bescheid den du erhalten hast in Widerspruch gegangen bist dann solltest du vielleicht erstmal abwarten was dabei herauskommt oder du läßt dir in der Widerspruchstelle einen Termin geben und reichst diese Erklärung deiner Eltern das sie dich nicht mehr unnterstützen noch als Anhang nach.Im Bezug auf die Wäsche glaube ich nicht as du da Schwierigkeiten zu erwarten hast denn es liegt ja im Rahmen das eben deine Mutter auch mal etas von dir mitwäscht.Auch kann man die keinen Strick daraus drehen wenn du mit deinen Eltern gemeinsam die Mahlzeiten einnimmst denn du kannst ja dich an den Kosten beteiligen und wer das Essen letztendlich kocht kann der ARGE egal sein.Ich denke du bist da an einen SB geraten der zeimlich extrem ist und an deienr Stelle würde ich mir den Leiter der Abteilung geben lassen und mich beschweren.Ein solches Verhalten mußt du dir nicht gefallen lassen.

  • Ich habe ganz am Anfang einen Fallmanager zugeteilt bekommen, mündlich. Gesehen oder gehört habe ich noch nie etwas von dem.


    Nachdem ich meinen Antrag abgegeben hatte bei Frau X, wurde dieser durch diese abgelehnt. Dem habe ich widersprochen, ein paar Tage später wurde ich zu den Außendienstmitarbeitern Y & Z eingeladen, die mich ausgefragt haben und zuhause besucht haben, um die Umstände zu überprüfen.
    Nun warte ich auf die Antwort bzw. die Reaktion darauf, befürchte aber dass da nichts Gutes bei rumkommen wird.



    Nach Aussage von mehreren Bekannten ist ein solches Vorgehen bei der ARGE hier anscheinend üblich, bin mir also nicht wirklich sicher, ob der Teamleiter oder Vorgesetzte da irgendeinen Unterschied macht.

  • Aber von der Widerspruchsstelle hast du noch keine Antwort?Die Außendienstler haben ja mit dem Widerspruch nichts zu tun.Letztendlich müßtest du dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht für einen Anwalt holen und diesen dann mit deiner Sache beauftragen.Gibt es denn bei dir nirgendwo eine Hilfestelle wie z.B.bei der Diakonie oder Caritas die dir behilflich sein können.Wie diese Sache in deiner ARGE gehandhabt wird ist schon etwas ungewöhnlich.

  • Von meinem Widerspruch kam noch keine Reaktion. Die Außendienstmitarbeiter wussten ja auch noch nicht mal, dass ich ein Schreiben (Widerspruch und sonstige Erklärungen) abgegeben habe.
    Aber rein logisch gesehen müsste das die "Antwort" darauf gewesen sein, denn nach dem Ablehnungsbescheid war ich ja im Zugzwang und die konnten warten - wie es aber letztendlich gelaufen ist, weiß ich nicht.


    Vielleicht werd ich ja schlauer, wenn die Antwort bzw. Reaktion auf den Besuch der beiden Außendienstmitarbeiter kommt. Bin ja mal gespannt, wieviel Zeit die sich damit lassen, wo die genau wissen, dass ich nicht weiß, wie ich meine Rechnungen bezahlen soll.

  • Nun ist die Antwort da, Überraschung hielt sich in Grenzen.


    Ich werde erneut aufgefordert, folgende Daten einzureichen:


    - Nettoverdienstabrechnung meines Vaters
    - ALG1-Bescheid meiner Mutter
    - schriftliche Bescheinigung über meinen Mitanteil an meine Eltern (habe ich bereits 2x schriftlich erwähnt und sogar in Form eines Mietvertrages eingereicht)
    - Grundbuchauszug, alle Darlehens-, Zins- und Tilgungspläne, Betriebskosten und Heizkosten




    Ist jetzt natürlich wieder ein neuer Ansprechpartner. Also geht die ARGE trotz Widerspruch mit EV davon aus, dass meine Eltern und ich eine Haushaltsgemeinschaft bilden und ich keine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bin. Ich dachte eigentlich, nachdem ich an Eides statt versichert habe, das dem nicht so ist, dass die ARGE nun den Beweis erbringen müsste - zumindestens habe ich das in irgendeinem der hunderten Urteile in den letzten Tagen gelesen, nach denen ich wie ein Bekloppter suche.


    Gibt es da irgendeine Möglichkeit, voranzukommen ohne die Verdienst- und ALG1-Bescheide einzureichen? Oder werde ich nicht drumherum kommen, meine Eltern einmal komplett zu durchleuchten und nackt dahinzustellen (genau das wollte ich eigentlich vermeiden)?
    Und ist es eigentlich völlig in Ordnung, dass die ARGE eine eidesstattliche Versicherung so einfach ignoriert? Ich meine mal in alten Vorlesungen gehört zu haben, dass eine EV eigentlich eine "sichere" Sache wäre und man die nicht mal eben so übergehen könne. Warum kann die ARGE dann aber dennoch und erneut verlangen, die Unterlagen meiner Eltern haben zu wollen - rein logisch gesehen klingt das nicht ganz astrein für mich.



    Anscheinend muss ich nun hoffen und beten, dass ich zum 01.03. einen neuen Studienplatz bekomme, sonst sieht das ganz düster aus bei mir - falls nicht zufällig ein Job vom Himmel fällt und sich mein gebrochener Knöchel von heute auf morgen wieder stabilisert. :(

  • Niemand eine Ahnung, ob es außer dem Einreichen der Unterlagen der Eltern noch eine andere Möglichkeit gibt? Mir gehts gar nicht um irgendwelche Leistungen, ich will nur gern den 150€ Batzen der Krankenversicherung loshaben, solang ich keine Arbeit habe - jeden Monat 150€ Schulden machen, die ich in ferner Zukunft niemals begleichen kann sind nicht so schön.

  • Ich wüde dir zu einem Anwalt raten.Hol dir einen Beratungsschein und übergib die ganze Sache einem Anwalt.Ansonsten kannst du nur die geforderten Unterlagen zusammen mit einer Erklärung deiner Eltern das diese nicht mehr für dich aufkommen werden nochmals abgeben und hoffen das es diesmal in deinem Sinn bearbeitet wird.