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#1
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Hallo,
ich hab bis Juli 2008 knapp 2 Jahre Hartz IV bezogen, ich hab eine Anstellung gefunden, wo ich auch den Juli und August gearbeitet habe, heute habe ich meine Kündigung(in der Probezeit)zum 6.September 08 bekommen, Gründe wurden keine gemacht, ich denke, dass diese Firma einfach für 2 Monaten jemanden vom Arbeitsamt wollte, zwecks der Durchführung eines Auftrags. Meine Frage jetzt, ich muss mich ja jetzt wieder arbeitslos melden und zwar bekomme ich doch jetzt wieder Hartz IV?Das muss ich wieder neu beantragen?Und was muss ich alles mitnehmen, wenn ich diesen Antrag stellen möchte?Auch stellt sich mir die Frage, ob ich dann wieder meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen muss, denn das musste ich nämlich auch machen, als ich vor knapp 2 Jahren einen Antrag stellte. Ich danke Euch allen schon mal im voraus... LG |
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#2
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Das kann dir nur deine Arge beantworten, also hingehen und dein Problem vortragen.
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#3
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Du musst dich zunächst (umgehend!) wieder arbeitslos melden. Also bei der Agentur für Arbeit, nicht bei der ARGE. Dort wird dir sicherlich ein Negativbescheid ausgestellt, da du nicht sozialbeitragspflichtig 12 Monate an einem Stück gearbeitet hast. Du kannst aber mit dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur besprechen, ob dein "Arbeitgeber" Leistungen von der ARGE/AA erhalten hat, damit sie dich einstellen. Dann werden diese Mitarbeiter hellhörig und fordern gegebenfalls diese Leistungen von deinem Arbeitgeber zurück.
Sollte dieser Negativbescheid kommen, musst du dich wieder bei der ARGE melden und dort einen neuen Antrag stellen. Mich wundert es, dass du 2 Jahre lang keinen Kontoauszug vorlegen musstest? Dieser wird bei jedem Weiterbewilligungs- bzw. Fortzahlungsantrag gefordert. Hast du auf dem Kontoauszug etwas zu verbergen? ;-) Welche Unterlagen sonst noch vorzulegen sind, erfährst du dann bei der ARGE. |
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