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Habe in der Vergangenheit ALG2 erhalten. Bin dann in das aussereuropaeische Ausland verzogen fuer gut 1,5 Jahre. Natuerlich ordnungsgemaess der ARGE gegenueber angezeigt. Fuer die Zeit im Ausland eine teure Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, daher, um (evt. dummerweise) Geld zu sparen, meine damalige gesetzliche Krankenversicherung angeschrieben, dass ich keinen Wert auf deutschen KV-Schutz legte, da ich vorhatte, meine kanadische Freundin in Kanada zu heiraten, und wir uns beide in Kanada niederlassen wollten. (PS, ich habe einen deutschen Pass mit kanadischer Aufenthaltstitel)
Waehrend meiner Zeit in Kanada wurde in Deutschland die allgeime Krankenversicherrungspflicht in Deutschland eingefuehrt. Damals hatte mir meine gesetz. Krankenversicherung das Angebot gemacht, fuer den Fall einer evt. Rueckkehr nach Deutschland sogenannte Anwartschaftspraemien zu zahlen (ca 30 Euro pro Monat), so dass ich, unabnhaengig von meinem Gesundheitsstand, sofort und unbuerokratisch wieder aufgenommen werden wuerde. Das erschien mir damals sinnlos und teuer, aber da ich nun vorhabe, zurueck nach Deutschland zu gehen, stellt sich mir die Frage, was nun ?? In diesem Zusammenhang sei erwaehnt, dass ich mich damals bewusst nicht aus Deutschland abgemeldet habe, da wir die Absicht der Eheschliessung hatten und der ganze Papierkram mit offiziellem deutschem Wohnsitz einfacher zu haendeln gewesen waere. Seit wann genau gibt es die Reform der Krankenversicherung ?? Bin ich verpflichtet, rueckstaendige Beitraege nachzuzahlen ?? Ohne Nachzahlung keine Aufnahme ?? Es sei auch erwaehnt, dass ich nach Auskunft meiner Eltern (zugleich mein Wohnsitz in D) keine Post meiner Krankenversicherung erhalten habe ... Kann ich mit evt. aufgrund dieser Tatsache herausreden ?? Bitte um helfende Antworten, vielen Dank |
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