Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

fragen fragen fragen

 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 09.02.2008, 01:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 9
Lächeln fragen fragen fragen

hallo liebe user

kurz zu mir:

ich bin 17 jahre alt und schülerin.

als mein vater die familie vor 3 jahren verlassen hat standen wir ohne einkommen da.ich wurde im gleichen jahr 16 jahre alt und bin seit dem der ernährer der familie.

die arge meinte man könne mir mit 16 jahren zumuten die familie selbst zu enrähren (also mama und schwester)
ich ging zu dem zeitpunkt in die 9.klass eund meine mutter meinte zur arge dass ich doch keien familie ernähren kann während ich noch zur schule ginge aber die arge blieb dabei.es sei mir zuzumuten.

kann das wirklich sein?

außerdem habe ich noch eien frage.
ich bin eben noch schülerin udn würde nebenbei gerne einen nebenjob machen um mein taschengeld etwas aufzustocken..darf ich das? meine mutter hatte deswegen bedenken dass wenn ich nebenbei etwas mache (z.b zeitung austrage,dafür brauhc ich übrigends eine lohnsteuerkarte) das nicht behalten darf und es mir von der arge wieder abgezogen wird.stimmt das?

da fällt mri noch etwas ein.
ich bekomme ja eine fahrrkarte von der schule gestellt da diese weiter als 3 kilometer entfernt ist.die schule meiner schwester ist knapp 3 kilometer von uns entfernt (es fehlen nur ein paar hundert meter). muss die arge dann eine fahrrkarte bezahlen? oder gibt es wenigstens einen zuschuss? ich denke jeder weiss hier wie schwer es ist mit dem wenigen geld über die runden zu kommen und dann auch noch eine monatskarte für 50 euro zu kaufen...das tut ziemlich weh.

ich würde mich sehr über antworten von euch freuen
liebe grüße

lisa
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.02.2008, 11:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.147
Standard

"ich ging zu dem zeitpunkt in die 9.klass eund meine mutter meinte zur arge dass ich doch keien familie ernähren kann während ich noch zur schule ginge aber die arge blieb dabei.es sei mir zuzumuten.
kann das wirklich sein?"

Nein, das trifft nicht zu.

In was für eine Schule gehst du? Warum zahlt der Vater keinen Unterhalt?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.02.2008, 23:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 4
Standard

du wurdest vor 3 Jahren 16 und bist jetzt 17??? o_O
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.02.2008, 04:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 317
Standard

Hallo!

Für mich hört sich das alles sehr sehr merkwürdig an!

Hast Du gehört ( oder hast Du schriftlich) ,daß die Arge-Mitarbeiter gesagt haben, Du sollst die Familie ernähren, oder hat Dir das nur irgendjmd. inkl. Deiner Mutter erzählt?

Warum zahlt Dein Vater keinen Unterhalt?

Warum kann Deine Mutter die Familie nicht ernähren?

LG Laetitia
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.02.2008, 21:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 9
Standard

vor 3 jahren wa rich 15 dann wurde ich 2996 16 und bin seitdem der ernährer der familie.
nun ist 2008 und ich werde 18.

@Laetitia
ich bin mir ziemlich sicher das mein emutter mich nich anlügt

seit 2 jahren kämpfen wir vor gericht für den unterhalt.
das ist aber leide rnoch nciht entschieden.

meine mutter ist seit fast 19 jahren nich tmeh rin ihrem beruf ich denke da kann man sich vorstellen das der arbeitsmarkt nicht gerade auf sie wartet
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.02.2008, 12:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 1.153
Standard

Hallo Liesel !

Alter hin - Alter her, alles Nebensache und nicht so wichtig!

1. Dir ist nicht zu zumuten die Schulausbildung nur deswegen zu beenden damit die ARGE keine Leistungen an Euch zahlen muss, weil Du dann Ernährer bist!

Es gibt klare Grundsätze und einer heißt da Zumutbarkeit, demnach ist es wohl nicht zumutbar seine langfristige Zukunftsperspektive zu verbauen um ein kurzfristiges Vorteilsdenken der ARGE umzusetzen.

2. In erster Linie gilt Deine Mutter als Ernäherer der verbliebenen Familie, und sofern möglich Dein Vater wenn er Unterhalt leisten kann.

3.Wovon lebt Ihr den die letzten 3 Jahre?

HARTZ IV steht Euch zu, es sei denn Ihr verfügt über ein einbringbares Vermögen, das bei der Anrechnung keinen Bezug von ALG II mehr ergibt.

4. Du, Deine Mutter und Deine Schwester biklden dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und in dieser ist es möglich Geld zu verdienen, allerdings ist die Freigrenze dessen was aus dem Berdienst für Euch verbleibt nicht sehr hoch (160€) alles andere wird dann im Leistungsbezug angerechnet.

5. Selbstverständlich ist es jedem von Euch zumutbar diesbezüglich und im zumutbarem Rahmen eine Nebentätigkeit auszuüben, bei der langen Arbeitslosigkeit Deiner Mutter gilt dies ausnahmslos, bei Dir und Deiner Schwester stehen aber auch Belange um Schulische Leistungen diesem Grundsatz entgegen.

6. Zur Fahrkarten - Kosten - Übernahme kann ich Dir noch nichts mitteilen, denke mal das nataly was an Info diesbezüglich für Dich hat, bin mir nicht sicher aber irgendwo habe ich dazu was im Hinterkopf.

Gruß
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 15.02.2008, 16:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 317
Standard

@ Liesel: ich habe nicht gesagt, daß Deine Mutter Dich anlügt ! Vielleicht hat sie da auch was falsch verstanden...... und dann halt auch falsch übermittelt!
Mit Zitat antworten

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fragen zu Verschuldung haZe Politik und Allgemeines 5 14.02.2008 13:13
Fragen zum wbs kölner Wohnung und Miete 1 28.01.2008 18:31
Fragen Zu Hartz4 Katja.Bergholz Wohnung und Miete 7 17.01.2008 19:48
Fragen über Fragen zu ALG II Lunella Anspruch und Leistungen 7 17.01.2008 12:51
ein paar fragen ludr Anspruch und Leistungen 6 16.10.2007 09:19