Fragen über Fragen

  • hallo alle zusammen,
    habe mich heute in dem Forum angemeldet um vielleicht ein paar Antworten von Euch zu bekommen.
    Bin 13 Jahre im Ausland gewesen und mußte jetzt nach einer Trennung wieder nach Deutschland.
    Habe hoffentlich Anspruch auf ALG1, sollte es aber nicht so sein, muß ich natürlich Hartz IV beantragen.
    Meine Frage ist jetzt, wohne bei meiner Halbschwester, wird ihr Einkommen angerechnet????
    Sie ist ja nicht eine Verwandte 1. Grades.


    vielen dank

  • Das Einkommen deiner Schwester wird nicht mitgerechnet.Du würdest mit ihr eine HG bilden.Ihr müßt aber bei der Antragstellung gleich mit angeben das deine Schwester nicht für dich einsteht denn die ARGE versucht es immer wieder eine BG zu konstruieren.Du würdest dann die Mietkosten zur Hälfte bekommen.Was dein ALG1 betrifft wirst du eventuell keinen Anspruch haben denn dafür müßtest du ja in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

  • Hallo!


    Dein ALG1-Anspruch ist nach 13 Jahre schon lange verfallen. Selbst wenn du eingezahlt hast, ist die Wartezeit lediglich 3 Jahre.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!