freiwillige ALG-Vers. für Selbständige und PKV

  • Liebe Wissende,


    ich bin selbständig und zahle mtl. die knapp 80,- in die freiwillige AL-Vers. ein.


    Nun zeichnet sich ein massiver und dauerhafter Umsatzeinbruch ab, voraussichtlich nächsten Monat gehts bergab und ich werde dann wohl die Leistungen aus der AL-Vers. in Anspruch nehmen müssen.


    Dazu entstehen bei mir 2 Fragen:


    1. Zusätzlich zur reinen ALG-Leistung (dürfte bei mir bei € 1.116,90 (vglb. Fachhochschulabschluß und Wohnort = West-DE) liegen), zahlt die Arb-Agentur auch meine private Krankenvers.? Ich bin befreit von der Vers.-Pflich tund KANN nicht mehr in die GKV zurück. Wenn ich früher mal arbeitslos war, hat das ArbAmt neben dem ALG auch die PKV-Beträge gezahlt. Ist das in der freiwilligen AL-Vers. für Selbständige insofern auch so?


    2. Bis 31.7.2010 war ich im Angestelltenverhältnis (sozialversicherungspflichtig und viele Jahre) beschäftigt und hatte ein flottes Gehalt. Nun meine ich, dass die o.g. € 1.116,90 nur dann als Grundlage genommen werden, wenn der Bezieher des ALG zwei Jahre zuvor nicht mehr versicherungspflichtig beschäftigt war. Angenommen, ich melde mich AL z.B. Mitte Juli 2012, würde dann mein letztes netto-Gehalt als Bemessungsgrundlage für das ALG herangezogen werden? Dauerhaft (für die 6 Monate, die diese Vers. m.E. gezahlt wird, bis Hartz4 ansteht)?


    Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe, Auskunft.


    Viele Grüße
    Epi

  • Hallo Epikur,


    zur ersten Frage kann Dir sagen, dass die AA die Beiträge zur PKV übernimmt. Je nach Tarif aber nicht in voller Höhe. Den Fall hat mein Schwiegervater auch gerade. Er hat auch in die freiwillige AV gezahlt.


    Zur 2. Frage kann ihn morgen mal befragen.


    LG chico

  • Hallo Chico,


    ich danke Dir für den Hinweis mit der PKV... Das ist schon mal beruhigend.


    Vielleicht kriegst Du ja noch etwas raus in Sachen Höhe des ALG.


    Bis dahin viele Grüße und ein schönes Rest-WE
    Epi

  • Hallo Epikur


    habe im Moment keine Lust mehr hier noch zu googeln, mach mal folgendes such mal unter meinen Beiträgen nach einem Beitrag wo es um die Wiederaufnahme eines im Ausland lebenden Deutschen geht der hier eine Eigentumswohnung hat und nicht wusste ob er nun in der GKV oder PKV wieder aufgenommen werden kann, dort findest Du in dem ganzen Abnlauf mehrer Links ( nicht nur von mir ) die Du eigentlich nur mal durchlesen musst ich meien da waren dann auch die entsprechenden Gesetzlichen Regelungen aufgeführt.


    Sorry habe im Moment wirklich keinen Bock mehr !


    Gruss


    Ps. Ist maximal 3 Wochen her!

  • Hallo Horst,


    danke Dir für Deinen Hinweis. Bevor ich google...: Dein Text klingt, als ob Du Dich af die PKV beziehst. Habe ich das vielleicht falsch verstanden? Dazu habe ich nämlich keine Frage, soweit es darum geht, drin zu bleiben, oder in die GKV zu wechseln (ich bleib in der PKV). Die Frage, die PKV betreffend war, ob die ArbAgentur deren Beiträge übernimmt und das hatte Chico netterweise beantwortet.


    Mir ist nun eigentlich nur noch unklar, ob mein letztes netto-Gehalt (als Angestellter) bei der Ermittlung der ALG-Höhe herangezogen wird und ggf. wie, oder ob ich mit besagten 1100,- zzgl. PKV rechnen kann.


    Viele Grüße
    Epi

  • @ Epiku - man ermittelt Deinen Bedarf ALG II und dann trägt das JC den anteiligen Teil der PKV, den Rest musst Du aus dem ermittelten Bedarf vom ALG II dann bis zur entsprechenden Höhe selbst Tragen.


    Bei ALG II interessiert niemanden Dein letztes Gehalt das trifft bei ALG I zu denn da berechnet man Dein ALG I Anspruch aus dem Einkommen und der Zeitspanne wo Du in Arbeit warst.


    Zitat

    . Bis 31.7.2010 war ich im Angestelltenverhältnis (sozialversicherungspflichtig und viele Jahre) beschäftigt und hatte ein flottes Gehalt.

    hier gilt das Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben musst! Auf diese Zeiten kommst Du, so wie ich das im ersten Moment überblicke nicht weil Du ja auch erst Mitte 7/12 einen Antrag stellen willst dann bist Du exakt 2 Jahre und 2 Wochen selbstständig gewesen und bekämst vermutlich sowieso nur ALG II - da gilt das von mir zuvor genannte !


    Bedarfsermittlung und dann zahlst Du die PKV und sicherlich auch die PAV anteilig selber was über dem Standardsatz für Privatversicherte in beiden Bereichen übernommen wird! Das zumindest nehme ich mal so an!

  • Hallo Horst,


    danke Dir für Deine Hinweise.


    Es ist jedoch nicht so, dass ALG-II (derzeit) anstünde.


    Vielmehr werde ich ALG-I beziehen, denn ich zahle ja in die AL-Vers für Selbständige ein, gerade um Hartz4 etwas hinaus zu schieben, idealerweise durch Finden eines Jobs zu verhindern.


    Falls ich, wie es dezeit aussieht, Mitte nächsten Monats (z.B. 15.6.12) Antrag auf ALG-I stellen würde, wäre ich m.E. eben nicht länger als 2 Jahre ohne Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit gewesen, da mein letzter Gehaltsbezug Ende Juli 2010 war.


    Viele Grüße
    Epi

  • Zitat

    Falls ich, wie es dezeit aussieht, Mitte nächsten Monats (z.B. 15.6.12) Antrag auf ALG-I stellen würde, wäre ich m.E. eben nicht länger als 2 Jahre ohne Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit gewesen, da mein letzter Gehaltsbezug Ende Juli 2010 war.

    - kann sein das ich grade etwas verwechsel, aber musst Du nicht in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate zusammenhängend diesen Nachweis erbringen? und in Deinem Eingangstext schreibst Du vom 15.07. jetzt 15.6. :

    Zitat

    Angenommen, ich melde mich AL z.B. Mitte Juli 2012,

    ein entscheidender Monat, also überlege Dir gut ob es nicht der zuletzt genannte Termin ist an dem Du das durchziehst!


    Viel Erfolg!


    Zitat

    da mein letzter Gehaltsbezug Ende Juli 2010 war.

    wobei ich grade sehe das es egal ist, selbst für Juli also 7/2012 würde es ja noch passen !


  • Hallo,


    Also in dem Info-Blatt steht da was anderes.


    dms