|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
moin, moin!
ich wohne mit meinem freund noch nicht ganz ein jahr zusammen, was ja glücklicherweise bedeutet, dass das amt unsere beziehung noch nicht als partnerschaftsähnliche lebensgemeinschaft ansieht. nun fällt mir aber ein, dass wir - vor einem jahr auf gemeinsame wohnungssuche gewesen - vorsorglich einen wohnberechtigungsschein beantragt hatten, für den wir allerdings eine lebenspartnerschaftserklärung ausfüllen mussten. jetzt zur frage: stehen solche informationen dem arbeitsamt zur verfügung? das arbeitsamt ist friedrichshain/kreuzberg, das bezirksamt, wo wir den wohnb.-schein beantragten, in schöneberg. muss ich nun meinen freund doch im antrag mit angeben? ist es schon betrug, wenn ich es trotzdem erst einmal mit dem VE-antrag versuche? fragen über fragen. danke schon mal im voraus für die antwort! |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo Silke 73!
Gut aufgepasst, ich denke das Dir folgende Angaben aus meinem gestrigen Gespräch bei der Rechtsabteilung der hiesigen ARGE alles weitere sagen: Ich hatte in meinem Weiterbewilligungsantrag die Einverständnisgabe zur Weitergabe an Dritte ausgeschlossen, darauf hin konnte der Fallmanager mit der Bemerkung er unterläge auch einer Kontrolle von Oben, diesen nicht mehr bearbeiten. Meine Weigerung hatte zur Folge das der Datenaustausch auf Ämtereben nicht erfolgen könnte und dies ist eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung sei, die Daten würden von Amtswegen aber nicht an Dritte wie Telekom, Zeitungsverlage ect. verkauft oder weiter gegeben. In einem anderen hiesigen Fall wurde die Mutter einer BG auf über 1000€ Rückzahlung verklagt, weil die Tochter sich zwar beim Einwohnermeldeamt unter Ihrer Adresse angemeldet hatte, aber dies die Mutter nicht auch bei der ARGE gesondert gemeldet hatte. Wie daraus also zu erkennen ist, werden Daten aus allen Ämtern überprüft, am einfachsten geht dies über die Rentenversicherungsnummer, so eine Aussage von der Bundesagentur für Arbeit! Gruß Geändert von Horst GRUNERT (20.06.2008 um 12:53 Uhr) |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo Horst!
Vielen Dank für die Auskunft. Weiss jetzt, wie ich weiterverfahren werde. Gruss |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| 58er-Regelung? - Nicht mehr als arbeitslos oder stellensuchend registriert | Black | weitere Themen | 3 | 07.08.2008 19:28 |
| Ausgezahlte Lebensversicherung angeben? | AnjaIris | Einkommensanrechnung | 1 | 13.04.2008 13:40 |
| Zusammen wohnen bleiben oder nicht...?!? | matze-fst | Wohnung und Miete | 11 | 19.02.2008 18:13 |
| Bafög, 2 Nebenjobs - wie Einkommen angeben? | Kolibrie | Anspruch und Leistungen | 8 | 23.01.2008 18:16 |
| WG was muss ich angeben? | Free_Derry | Wohnung und Miete | 0 | 31.10.2006 20:42 |