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gemeinsame wohnung??

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  #1  
Alt 25.01.2009, 13:58
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Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 2
Standard gemeinsame wohnung??

Hi @ all,

Meine Freundin möchte ab August ihr Fachabi machen. Sie hat Anrecht auf "elternunabhängiges BAföG".

Sie ist bei ihren Eltern gemeldet, wohnt aber bei mir und bezahlt die Hälfte aller Kosten. (ihr Anteil zur Miete ist höher als die 147€ die beim BAfög-Amt angegeben werden)

Was wäre jetzt finanziel besser? Bei den Eltern gemeldet bleiben? Oder bei mir in den Mietvertrag eintragen lassen? (wenn ja muss das überhaupt sein?)

Wenn ich sie in meinen Mietvertrag eintragen lasse, zählt das dann als "eheähnliches Verhältniss"? (soweit ich weiß ist das ja völlig egal...??!!)

Entstehen ev. andere Nachteile für mich?

Danke für eure Antworten
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  #2  
Alt 28.01.2009, 18:03
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
Standard

Hallo Pollux82,

du schreibst überhaupt nicht was du für eine Einnahmequelle hast. Ich geh jetzt mal davon aus, dass du ALG II bekommst, sonst würdest du ja nicht fragen.
Sollte deine Freundin bei dir gemeldet werden, bildet ihr eine BG (aufgrund des eheähnlichen Verhältnisses) und das Einkommen deiner Freundin (BaföG plus Unterhalt der Eltern) wird dann berücksichtigt. Aber ich denke, deine Freundin wird nicht mehr haben, als ihr an ALG II zustehen würde. Bekommt sie doch mehr, wird das bei dir angerechnet.
Es würde sich für dich folgendes ändern: da du dann ja nicht mehr allein stehend bist, stehen dir nur noch 316 € an Regelleistung zu und natürlich nur die Hälfte der Miete.
Wenn deine Freundin bei dir allerdings wohnt ohne bei dir gemeldet zu sein und das Amt kriegt das raus, gibt es richtig Ärger.
Es besteht die Möglichkeit eine WG zu bilden, dann steht ihr nicht füreinander ein, allerdings wird euch das Amt nach einem Jahr unterstellen, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, und ihr müsstet dann mit Kontrollen rechnen.

Solltest du in einem Arbeitsverhältnis stehen, treffen meine Aussagen natürlich nicht zu, aber dann versteh ich die Frage nicht.

LG, Jalale.
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  #3  
Alt 29.01.2009, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 2
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Oh sorry hab ich ganz vergessen....

Bis Juni bekomme ich selber elternunabhängiges BAfög + Kindergeld, (den vollen Satz) danach gehe ich entweder ganz normal arbeiten oder bekomme gleich Hartz IV......

Gruß ICH
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