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Gemeinsame Wohnung mit Partner

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  #1  
Alt 13.10.2009, 17:14
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Registriert seit: 13.10.2009
Beiträge: 1
Idee Gemeinsame Wohnung mit Partner

Hallo, hab da ma ne Frage:

Ziehe jetzt mit meinem Partner in eine gemeinsame Wohnung ( 83qm², 490 Kaltmiete + 150 NK = 640 Warmmiete )
Ich beziehe seit knapp einem Jahr Hartz IV ( Ausbildung wg. Schwangerschaft aufgegeben )
Mein Freund bekommt ( 3400 Brutto - Firmenwagen = 1700 Netto )
Wir haben eine gemeinsame Tochter, 4 Monate alt, bekomme also noch bis zum Sommer 300 EUR Elterngeld + das Kindergeld.

Bisher hab ich Hartz IV + Miete für meine alte Wohnung ( 450 € Warmmiete ) bekommen..
Da wir jetzt in einer Gemeinschaft leben streichen sie mir ja den Mietzuschuss..

Jetzt habe ich Angst dass sie mir das komplette Hartz IV streichen, wegen der Anrechnung von dem Gehalt meines Freundes.
Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus ?

Hab da was gelesen dass es das erste Jahr nicht angerechnet werden kann ??

Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe
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  #2  
Alt 13.10.2009, 19:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Bei dem wirklich guten Gehalt deines Partners, also des Vaters eures gemeinsamen Kindes, erhälst du natürlich keine H IV-Leistungen mehr. Wie sich das mit der Krankenversicherung verhält, weiß ich nicht, aber das erfährst du durch ein einfaches Telefonat bei irgendeiner Krankenversicherung, da die Bestimmungen in etwa überall gleich sind. Wie ist das eigentlich, wenn man "Elterngeld" bezieht? Ist das krankenversicherungsmäßig irgendwie relevant?

Gruß. Lirafe
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  #3  
Alt 13.10.2009, 21:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Hallo,

solltet ihr aufgrund des Einkommmens deines Partners keinen Anspruch mehr auf Hartz IV haben ist die Krankenversicherung für dich selbst zu zahlen. Du müsstest dich dann selbst freiwillig krankenversichern. Den Beitrag erfährst du bei deiner Krankenkasse.
Wie genau es sich während der Elternzeit verhält kann ich nicht sagen.

Solltet ihr allerdings durch die Zahlung des Krankenkassenbeitrages für die freiwillige Versicherung hilfebedürftig werden, ist es möglich hierfür einen Zuschuss durch die ARGE zu erhalten.
Dieser muss aber wieder gesondert beantragt werden.
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