gemeinsames Sorgerecht

  • Der Vater meines Sohnes (6J) mit dem ich nie verheiratet war, hat jetzt das gemeinsame Sorgerecht beantragt nach dem neuen Gesetz. Er zahlt keinen Kindesunterhalt, hat noch nie gezahlt und weigert sich auch in Zukunft zu zahlen. Er bekommt es immer so hin, dass er sein Einkommen so weit runter drückt dass er unter die Grenze fällt. Ich weiß, dass er genug Geld verdient. Kann es aber nicht beweisen. Den Unterhalt für das Kind bekomme ich übers Jugendamt. Kann es sein, dass ein Vater obwohl er nie Unterhalt gezahlt hat, das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann?

  • Also Voraussetzung für dieses gemeinsame Sorgerecht ist natürlich nicht (sorry) "nur" Unterhaltsleistung, aber einige Voraussetzungen sollten schon erfüllt sein, bevor er das erhalten kann/wird. Dieser Mensch (das ist nur mein Bauchgefühl aus den wenigen Sätzen von dir) strebt dieses gemeinsame Sorgerecht vielleicht an, um dauerhaft sicher zu sein vor diesen Unterhaltsleistungen, weil es ja so ist, dass Kinder, die in dem einen Haushalt leben, dort in dieser Weise versorgt sind; der andere Elternteil "zahlt" dann eben ausgelichsweise, wie auch sonst sollte das gleichzeitige "Aufkommen" für das / die Kinder funktionieren. Fazit: Wenn er gemeinsames Sorgerecht erhält, bzw. das brewilligt wird, könnten deine Unterhaltsleistungen/Forderungen künftig schwierig(er) durchzusetzen sein und du kannst nichts, aber auch gar nichts mehr alleine bestimmen; nicht, ob das Kind aus wichtigem Grund evtl. ein Jahr später erst eingeschult werden soll, nicht, ob du/ihr umzieht, nicht, wohin es in den Ferien darf, nichts und nochmals nichts.


    An deiner Stelle würde ich ´mir (nicht nur wegen des Sorgerechts) schleunigst einen Fachanwalt für Familienrecht suchen und mich mittels eines vom Gericht auszustellenden Beratungsscheines (für 10 Euro EigenanteilI) dort beraten lassen, weil normalerweise der Vater nicht nur nachweisen muß, dass er "nichts" hat, sondern auch erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht hat und sich nicht auf seiner gut abrechenbaren Selbständigkeit ausruhen darf.