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Genossenschaftguthaben Geerbt und verzichtet

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  #1  
Alt 22.07.2009, 21:40
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Frage Genossenschaftguthaben Geerbt und verzichtet

Hallo!

Wie ich in einem Früheren Beitrag bereits geschrieben hab verstarb im Juni 2009 meine Mutter, diese Lebte seit 1957 in einer AWG Wohnung (Genossenschaftswohnung) Sie hat also damals Aufbaustunden abgeleistet (Wer in der DDR Lebte weiß was ich meine) nun lebt aber ihr Lebensgefährte noch in der Wohnung. Ein Teil des Guthabens ca, 600,- EUR steht mir zu , nun wollen ich und mein Bruder aber, aber auf das Guthaben verzichten und es dem Lebenspartner meiner Mutter Übertragen, damit er nicht aus der Wohnung muss. Der Lebenspartner widerum wird genüber der Genossenschaft und auch in einem Notariellen Vermächtnis erklären dass, nach seinem Tod uns die Genossenschaftsanteile wieder zufließen sollen. Weil er der Ansicht ist das weder ihn noch seinen Kindern das Geld zusteht.

meine Frage dazu ist Folgende:

Darf ich als Hartz IV Empfänger überhaupt auf das Guthaben verzichten? oder muss ich auf die Auszahlung bestehen.

Vielen Dank für eure Antworten

Geändert von ibiza520 (22.07.2009 um 21:52 Uhr)
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  #2  
Alt 22.07.2009, 21:53
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Beiträge: 593
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Das ist echt ´ne gute Frage, nie gehört Wenn überhaupt wäre das Vermögen und kein Einkommen, man kann das ja als Erbe betrachten, oder sehe ich das falsch.
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  #3  
Alt 22.07.2009, 22:10
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Na ich Frage deshalb weil mir ein Bekannter sagte: Das Guthaben der Genossenschaftsanteile, muss im Weiterbewilligungsantrag als Einkommen aus Erbschaft angegeben werden, und ich dürfte darauf nicht verzichten weil ich mich U.u. sogar Strafbar machen würde. stimmt das so.
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  #4  
Alt 22.07.2009, 23:26
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Also ich war und bin kein "Genosse" , aber meine Darlegung ist wohl richtig, daß es eine Erbschaft ist und bei 600,-- eine minimale Erbschaft, da wäre locker mit Freibeträgen nichts zu holen.
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  #5  
Alt 23.07.2009, 07:56
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Hallo!

Das ist ganz sicher eine Erbschaft, aber halt nur 600 €. Wenn du sie Vereinnehmen solltest, dann ist der Moment des Zuflusses entscheidend. In diesem Monat des Zuflusses würde man dir die Leistungen um 600 € kürzen.
Und wenn Cat von Freibeträgen spricht, dann meint sie, dass die 600 € sicher dem Vermögensfreibetrag zuzuordnen sei. Erbschaftsfreibeträge für Hartz4-Empfänger gibt es ja nicht.
Und die Frage ob du eine Erbschaft ablehnen kannst ist klar mit einem ja zu beantworten. Auch als Hartz4-Empfänger hast du die gleichen Bürgerrechte wie alles anderen auch.
Übrigens: wie sollte denn die Arge von dem Guthaben überhaupt Wind bekommen?
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #6  
Alt 23.07.2009, 09:36
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Ja, das sehe ich auch so. Lehne die Erbschaft ab und damt ist die Sache für dich erledigt.
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  #7  
Alt 23.07.2009, 10:11
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Hartz IV und Erbschaft

Da gibt es auch eine Erbschaft, wenn auch der Betrag höher ist, unten hat ein Benjamin meiner Meinung nach das gut dargestellt.
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  #8  
Alt 23.07.2009, 19:36
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Zitat:
Ein Teil des Guthabens ca, 600,- EUR steht mir zu , nun wollen ich und mein Bruder aber, aber auf das Guthaben verzichten und es dem Lebenspartner meiner Mutter Übertragen, damit er nicht aus der Wohnung muss. Der Lebenspartner widerum wird genüber der Genossenschaft und auch in einem Notariellen Vermächtnis erklären dass, nach seinem Tod uns die Genossenschaftsanteile wieder zufließen sollen.
Wir wollen ja das Erbe nicht ausschlagen, sondern Die Anteile auf dem Lebensgefährten meiner Mutter Übertragen, und uns die Anteile nach dessen Tod wieder zurückübertragen lassen. Andersgesagt wir Stellen Ihm die Anteile Leihweise zur verfügung.
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  #9  
Alt 23.07.2009, 20:23
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Beiträge: 799
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Hallo!

Na macht doch! Wie soll denn die Arge davon Wind bekommen?
__________________
Schrader

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  #10  
Alt 23.07.2009, 21:24
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Genau und wenn das dann so weit ist, stiftest du die Kohle an das Forum und wir machen uns ´nen bunten Abend.
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