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getrennt lebend ohne ausbildung hartz IV berechtigt?

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  #1  
Alt 10.01.2008, 09:11
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Beiträge: 2
Standard getrennt lebend ohne ausbildung hartz IV berechtigt?

Guten Morgen.
Der Titel trifft meine Frage nicht ganz. Meine Tochter ist 20 Jahre alt. Sie hat keine Berufsausbildung. Sie ist verheiratet und hat eine kleine Tochter (jetzt 1 Jahr alt). Zur Zeit lebt meine Tochter mit ihrem Mann (Grieche) auf Kreta. Sie will sich von ihm trennen und nach Deutschland zurück. Wie ist das denn wenn mein Schwiegersohn (ohne Arbeit oder Minimalverdiener) ihr keinen Unterhalt zahlen kann? Oder wenn er sich weigert? Was soll sie am besten sofort tun wenn sie wieder hier ist? Sie kann bei mir wohnen, aber ihren Lebensunterhalt kann ich nicht finanzieren. Wir sind völlig ratlos.
Danke für jede Antwort!!!
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  #2  
Alt 10.01.2008, 10:33
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Sie kann auf jeden Fall einen Antrag auf ALG 2 stellen.
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  #3  
Alt 10.01.2008, 11:01
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Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 2
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Ok. Vielen Dank. Wenn ich jetzt also davon ausgehe, dass ihr Geld gerade so für ein Ticket nach Hause reicht, schicke ich sie am nächsten Tag gleich zum Arbeitsamt. Kann sie wohl eine Art "Übergangsgeld" erhalten? Bis der Antrag durch ist..... die werden doch sicher erstmal prüfen ob mein Schwiegersohn zahlen kann und wenn der in Griechenland bleibt..........herzlichen Glückwunsch. Das kann ja dauern. Und das Kind (also das kleine) muss ja auch was zu essen haben.
Und noch eine Frage: Sie ist ja noch unter 25. Aber da sie verheiratet ist, bzw. getrennt lebend und ein Kind hat, bin ich erst wieder unterhaltspflichtig, wenn sie eine Ausbildung macht oder?
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