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Gewerbeschein - Abzug von Hartz 4 oder Wohngeld?

 
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  #1  
Alt 03.03.2008, 18:40
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Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Gewerbeschein - Abzug von Hartz 4 oder Wohngeld?

Hallo,
ich habe eine Frage und zwar:
Ich möchte mir einen Gewerbeschein besorgen, um Promotion Jobs nebenher machen zu können. Ich mache z.zt. eine Ausbildung und lebe mit meiner Mama (sie bekommt Hartz 4 ) in einer Lebensgemeinschaft zusammen. Über die Hälfte meines Gehaltes gehen weg und ich erhalte ca. 180 Euro Wohngeld, da ich meine Mama natürlich unterstützen muss.

Wie ist es nun, wenn ich nebenher auf Gewerbeschein arbeite ? Wird mir das Geld, dann auch sofort wieder abgenommen oder kann ich bis zu einem bestimmten Betrag noch was dazu verdienen?

Freue mich über antworten, da es sehr wichtig für mich ist!

Danke und lg K.
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  #2  
Alt 04.03.2008, 12:42
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 99
Standard

Hallo,

Erwerbseinkommen wirkt sich eigentlich immer auf Sozialleistungen aus.

Ich nehme mal an, Deine Frage bezieht sich auf Wohngeld. Hier gilt es zu beachten, daß Einkommensänderungen von mehr als 15% meldepflichtig sind und dementsprichend eine Minderung des Anspruches erfolgt. Erhöht sich das Gesamteinkommen nicht um die 15%, brauchst Du auch nichts zu melden und dementsprechend ändert sich zumindest bis zum Fortsetzungsantrag nichts.

In Sachen ALG II kann es ebenfalls zu einer Leistungsminderung kommen, wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Prinzipiell sind die ersten 100 € einer Einkunft anrechnungsfrei (aber dennoch meldepflichtig!), ab einem höheren Einkommen wird dann entsprechend angerechnet, wobei aber gleichzeitig auch Pauschalen und Freibeträge wirksam werden (können).

Gruß!
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