Hab da auch mal ne Frage

  • Wie sieht das eigentlich aus hat man Ansprüche auf Sozialleistungen,wenn man Elterngeld auf zwei jahre geteilt hat,da man alleinerziehend ist.
    Im Moment hab ich immer an die 400 Euro Elterngeld bekommen jetzt bekomm ich ab dem nächsten Monat nur noch 98 Euro da ich im letzten Jahr Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen habe.
    Bin alleinerziehend und mit Zwillingen wohne jedoch bei meinen Eltern.Bekomm durch die Zwillnge 308 euro Kindergeld.
    Meint ihr ich habe einen Anspruch auf Sozialleistungen ,ich kann ja nicht immer verlangen jetzt bis März das meine Eltern mich auch finanziell unterstützen?


    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.


    lg sunshine1983

  • Wenn du durch die Teilung hilfebedürftig geworden bist, musst du zunächst die Teilung rückgängig machen. Nachdem dann die Elterngeldzeit abgeschlossen ist, kannst du ALG II beantragen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D