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#1
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hi,
ich möchte gerne mal wissen ob ich anspruch auf einen neuen fernseh hab da meiner kaputt gegangen ist weiß ich jetzt nicht wie ich mir einen kaufen soll. ich bekomm zurzeit ALG2 und bin alleinerziehend kann mir da einer was sagen von euch? |
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#2
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Hallo Sandy,
du hast prinzipiell keinen Anspruch auf Sachleistungen - die sind aus dem Regelsatz zu bestreiten. Heißt: Jeden Monat einige Euro zur Seite legen oder einfach in den Anzeigenblättern ("Kurz und Fündig", "Der heiße Draht") schauen, ob jemand einen günstig abzugeben hat. Grüße, Joachim |
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#3
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Früher, als es noch die Sozialhilfe gab, konnte man einen neuen Einrichtungsgegenstand beantragen. Jetzt, da es Hartz IV gibt, was höher als die Sozialhilfe ist, muss man Neuanschaffungen selber finanzieren.
Als ich noch in meiner alten Wohnung gewohnt habe, hat das Amt mir die Lieferung Kohlen (für Ofenheizung) bezahlt. Heutzutage muss man sich jeden Monat etwas beiseite legen, um das zu bezahlen, weil man ja "so viel mehr" Geld bekommt. |
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