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#1
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Hallo, an Alle!
Habe ein großes Problem. Ich bekomme seit Oktober kein ALG 1 mehr. Da ich aber eine große Wohnung (103 qm, Eigentum meiner Eltern ) in der ich sehr viel Schweiß und Arbeit rein gesteckt habe, habe ich kein Hartz 4 beantragt, da ich ja sonst aus der Wohnung ausziehen muß, da Sie zu groß ist. Jetzt habe ich seit November einen 410,00 ? Job. Meine Reserven sind aufgebraucht, so das ich nur meine fixe Kosten und nicht mehr meine Miete bezahlen kann. Da ich im Hause meiner Eltern wohne, habe ich das Glück die Miete schrittweise zu bezahlen, so wie ich kann. Ich wollte jetzt einen Hartz 4 Antrag stellen, da ich nicht mehr weiss, wie ich noch alles bezahlen soll. Ich wollte aber nur diese Regelzahlung von 345 ? haben und keinen Wohngeld beantragen, da ich sonst ausziehen muß, was ich nicht möchte. Ich habe heute mit der ARGE gesprochen, und die wollten gleich Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Kontoauszüge. Ich weiss jetzt nicht wie ich da vorgehen soll, da ich mich mit Hartz 4 überhaupt nicht auskenne. Ich würde mich freuen, wenn mir einer eine Antwort auf meine Fragen geben könnte. Danke |
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#2
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Hallo,
natürlich musst du nachweisen wo und wie du wohnst, damit deine Ansprüche berechnet werden können. Du wirst natürlich aufgefordert werden, deine Mietkosten zu senken. Man wird die Kosten für eine angemessene Wohnung übernehmen, auch wenn du dich weigerst auszuziehen. |
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#3
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Hallo!
Ich will doch nur das Hartz 4 Geld und kein Wohngeld haben. |
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#4
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Ja, das habe ich schon verstanden, aber trotzdem musst du nachweisen wie und wo du wohnst, damit deine Ansprüche berechnet werden können.
Wenn du keinen Mietvertrag vorlegst, wird man sich fragen ob vielleicht noch jemand mit dir in dieser Wohnung lebt etc. Es ist doch ganz einfach, da das Haus deinen Eltern gehört, lässt du dir einfach bescheinigen, das du dort umsonst leben darfst. |
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#5
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Hallo!
Das heißst doch dann, wenn meine Eltern mir im Moment bescheinigen, das ich mietfrei wohne, da ich ja nicht genügend Geld habe. So muß ich dann garnicht aus meiner Wohnung ausziehen. Dieses Schreiben kann ich doch gleichzeitig zu meinem Mietvertrag legen. |
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#6
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richtig.....!
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#7
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Hallo Leute im Forum
Meine Frage ist die Riesterente die ich gekündigt habe 2007weil die Kosten zu hoch würden und damals standen in den Hartz 4 Gesetzen kein Satz darüber, das bei Auszahlung einer Riesterrente,dieses berechnet wird als Vermögen. ausserdem war ich in eine fianzielle Notlage.nur deswegen babe ich gekündigt. ja jetzt erhalte ich ein Schreiben das ich dieses jetzt zurück zahlen müss oder 30 % Santion. Wer hat in dieser Frage eine Antwort für mich.
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