Habe ich Anspruch?

  • Guten Tag,


    ich bin 21 Jahre alt und habe eine Ausbildung gemacht und bin gerade dabei mein Abitur nachzuholen. Ich wohne gerade alleine in einer Ein-Raum-Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern und werde ab Juli kein Bafög mehr bekommen bis zum vorraussichtlichen Beginn meines Studiums im Oktober und würde gerne wissen ob ich in der Zeit irgendwelche Ansprüche an Geldern vom Staat habe. Zu weiteren Informationen, meine Eltern bekommen beide Rente und ich würde gerne in meiner jetzigen Wohnung bleiben, da Umzüge ja recht kostspielig sind und ich diese kosten dann ja zweimal auf mich nehmen müsste. Ich bin nebenbei natürlich auf der Suche nach einem 400-Euro-Job um die Wohnung halten zu können, aber im Falle des Falles das dies nicht klappt würde ich das gerne mal wissen.


    LG Mizure

  • Du hättest Anspruch auf Alg II, wobei aber deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Inwieweit sie aber einkommensmäßig dazu in der Lage sind, ist zu prüfen. Kindergeldanspruch besteht weiter. Als Alg II-Empfänger bist du aber in der Übergangszeit bis zum Studium trotzdem verpflichtet, für diese Zeit nach Arbeit zu suchen.

  • Steht mir denn das ALGII auch zu wenn das eine schulische Ausbildung gewesen ist? Das kann ich meine Eltern nicht zumuten das sie mir Unterhalt zahlen, das sie beide nur eine geringe Rente bekommen. Ja nach Arbeit werde ich bis Dahin auch weiterhin suchen, ich will ja arbeiten und eigentlich nicht dem Staat zur last fallen, aber es geht mir da hauptsächlich um den Fall der Fälle, sollte das bis dahin nicht mit Arbeit geklappt haben.

  • Steht mir denn das ALGII auch zu wenn das eine schulische Ausbildung gewesen ist? Das kann ich meine Eltern nicht zumuten das sie mir Unterhalt zahlen, das sie beide nur eine geringe Rente bekommen. Ja nach Arbeit werde ich bis Dahin auch weiterhin suchen, ich will ja arbeiten und eigentlich nicht dem Staat zur last fallen, aber es geht mir da hauptsächlich um den Fall der Fälle, sollte das bis dahin nicht mit Arbeit geklappt haben.


    Das mit der schulischen Ausbildung hat nichts zu sagen.


    Aber deine Aussage "Das kann ich meine Eltern nicht zumuten das sie mir Unterhalt zahlen..." solltest du mal überdenken. Wenn die Rente der Eltern unter dem Selbstbehalt liegt, brauchen Sie keinen Unterhalt zahlen (drum schrieb ich bereits, dass dies zu prüfen wäre; macht das JC automatisch). Aber mit welchem Recht willst du, falls Unterhaltsleistungsfähigkeit besteht, das der Allgemeinheit zumuten um deine Eltern zu schonen?

  • Hmm, ok dann werde ich mich da mal genauer Umhören wegen dem ALG II.
    Das mit meinen Eltern ist eine sehr komplizierte Sache, meine Vater bezieht seit 1995 Rente aufgrund einer Krankheit und meine Mutter hat auch eine 50%ige Behinderung. Mittlerweile bekommt meine Vater die "normale" Rente und meine Mutter seit einem Jahr auch. Naja, danke für die Hilfe.