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#1
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Hallo an alle,
ich bin hier noch ganz neu und möchte mich natürlich erst einmal belesen. dennoch möchte ich gern vorab mein Problem darstellen, Vielleicht kann mir jemand helfen. Natürlich suche ich auch noch das persönliche Gesräch, möchte aber gern vorbereitet dort erscheinen. zur Vorgeschichte: ich bin 26 Jahre alt und studiere BWL an einer privaten FH; für die monatlich Gebühren in Höhe von 60 % meines Nettolohnes anfallen. Ich hab nur noch ein Jahr Studium vor mir und möchte nicht aufgeben, da meine Leistungen auch ganz gut sind. Ich lebe seit August 2000 mit meinem Freund zusammen und habe einen Halbtagsjob (480 ? netto) zu meinem Problem: unsere Beziehung läuft nicht mehr so gut, sodass ich jetzt gern in eine kleine Wohnung ziehen möchte. Allerdings kann ich keine Möbel usw. mitnehmen, da mir das alles nicht gehört. Bislang werden sich jobmäßig v.a. Praktika und Nebenjobs ergeben, sodass ich finanziell nicht klarkommen werde. Mein Problem ist, wenn ich Hartz IV beantrage, könnten die dann verlangen, dass ich mein Studium aufgebe? Das wäre meine größte Angst. Anspruch auf Bafög habe ich nicht, da ich schon einmal studiert habe. Könnt ihr mir weiterhelfen? liebe Grüße und vielen Dank im Voraus, Ophelia |
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#2
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Hallo,
als Studentin hat du prinzipiell keinen Anspruch auf ALG-II. Grüße, Joachim |
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#3
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Hallo Joachim,
danke für deine Antwort. Ich habe so etwas fast vermutet. Nur, ich kann ja nun nicht mein Studium aufgeben, nur weil meine Beziehung in die Brüche geht. Bestünde dann ein Anspruch auf Wohngeld usw? |
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#4
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Hallo,
du hast Anspruch auf Wohngeld. Ich würde an deiner Stelle trotzdem einen Antrag auf ALG2 stellen, auch wenn eher schlechte Aussichten bestehen. Denn manchmal werden kurz vor Beendigung in Härtefällen Leistungen bewilligt. |
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#5
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Danke für eure Antworten,
dann werde ich mal alle Ämter abklappern und mich informieren |
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