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#1
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Hallo an alle,
so ich bin ganz neu hier und habe schon gleich eine Frage. Ich habe am 01.06.09 nach einjähriger Arbeitslosigkeit ( Job-Center ) wieder zu arbeiten angefangen. Jetzt hat mir das Job-Center ein Schreiben geschickt in dem steht, daß ich die Leistungen vom 01.06 bis 30.06 zurückzahlen muß. Ich habe ja aber erst am 01.06 angefangen zu arbeiten und mein Gehalt wurde erst am Ende des Monats bezahlt. Nun würde mich interessieren ob das Job-Center das darf..?? Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar Liebe Grüße Alex |
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#2
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Einkommen wird nach dem "Zuflussprinzip" angerechnet.
Wenn du es also noch im Juni bekommen hast wird es dir da angerechnet und du musst zurückzahlen. Dazu gibt es bereits mehrere Fragen und Anworten im Forum. |
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#3
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Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort.
Damit ist mir sehr geholfen... Liebe Grüße Alex |
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