Hartz 4 anstatt BaföG für Gymnasium, Verdienstgrenze und Fördermöglichkeiten

  • Hallo,
    habe mich sehr oft und bis jetzt völlig erfolglos bei Google b.z.w. in den verschiedensten Foren zu meinem Thema umgesehen. Jetzt möchte ich aber u.A auch versuchen, wenigstens Einen zu finden, der ein ähnliches Problem hat, um sich vielleicht gegenseitig zu helfen.


    Der Fall: Ich bin jetzt 22. Wohne seit meinem 16. Lebensjahr alleine, von der Jugendhilfe betreut bis zum 18. Lebensjahr. Dann zog ich mit 21 nach Niedersachsen, 300 KM vom Wohnort meiner Mutter entfernt. Der Vater ist tot. Meine Mutter ist seit meinem 11. Lebensjahr in psychologischer Behandlung, voll berufsunfähig, hat 2 Betreuer, einen vom Landschaftsverband Rheinland und einen "sozialen" Rechtsanwalt, der all ihre Unterlagen hat. Sie war auch teilw. in stationärer Behandlung (Psychiatrie). Das war ich aufgrund der familiären Situation auch, als ich 12 Jahre alt war. Seitdem wurde ich erst bei meiner Mutter vom Jugenamt betreut, auch wegen ihrer Unterstützung meiner Schulverweigerung, dann bin ich mit 16 in eine eigene Wohnung gezogen.


    Ab dem den 01.August, also in etwas mehr als einem Monat, besuche ich ein berufliches Gymnasium für Psychologie hier. Alles steht.


    Nur das Bafög-Amt hat jetzt den Antrag abgelehnt. Ich solle zu meiner Mutter ziehen oder HARTZ 4 beantragen.


    Meine Mutter lebt wie erwähnt in NRW (300 Km), in einer 40qm kleinen Wohnung, hat 2 Betreuer und ist psychisch nicht in der Lage, mit mir zusammen zu wohnen. Das kann ihr sogar ihr Arzt bestätigen, die Hilfepläne vom Jugenamt hab ich auch noch alle..


    ABER: Es zählt nur, ob das Sorgerecht meiner Mutter ihr vor meinem 18. Lebensjahr entzogen wurde, und dem war nicht so. (verstehe auch nicht, warum nicht aber war damals zu beschäftigt, überhaupt eine Wohnung zu finden und sie kam in teil-stationäre Behandlung)


    Wenn ich jetzt Hartz 4 beziehe, darf ich nur 70 € dazu verdienen. Das wären nur 750 € im Monat (400 € Miete + Strom)
    Und vor Allem: Schon gleich in der Anmeldebestätigung der Schule schrieben die von einer "Kennlernfahrt", für die man im August 180 € haben soll.. Die Bücher schätze ich nach Recherchen auf knapp 150 € inclusive Ordner.. etc..
    Ich weiss, es gibt eine "Blaue Karte" mit der ich zum Schulamt gehen kann, aber auch da wird etweder rückwirkend oder nur anteilig gezahlt.


    Fazit:
    Mich stört im grunde nur diese Verdienstgrenze von 70€ (Bafög: 450€) und die damit verbundene "Diskriminierung"
    Und aus Interesse: Wenn ich jetzt sage, ich ziehe zurück zur Mutter, wie suchen die dann die Schule, melden mich an, bezahlen den Umzug von mir UND meiner Mutter und müssen vor Allem nochmal wegen meines Alters einen Antrag an die Schulbehörde stellen, wie ich hier auch..
    Schon witzig..


    Wüsste da Jemand eine bestimmte Stelle, ein "Loch" im Gesetz oder hat eine Idee?
    Danke für die Aufmerksamkeit in jedem Falle.


    Alles Gute;
    SonneSonne

  • Nein. Die Ablehnung beruht wohl darauf, dass es am Wohnort deiner Mutter oder in der Nähe eine gleichwertige Schule gibt, so dass die Bafögstelle die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung nicht anerkennt. Härtefälle (außer eben Waisen oder frühzeitige Aberkennung der Sorgeberechtigung) kennt die Bafögstelle nicht.


    ALG2 ist im Übrigen nicht nur wegen der geringeren Zuverdienstgrenze problematisch. Da du nicht mehr einer Schulpflicht unterliegst, ist dein Wunsch, das Abi zu machen im Prinzip "Hobby". D. h.: man könnte dich verpflichten, dir eine Arbeit oder Ausbildung zu suchen.

  • Danke für Deine Antwort!
    Naja, eine gleichwertige Schule konnte noch nicht gefunden werden. Nach den Angaben der Sachbearbeiterin in meinem Wohnort soll das auch nicht entscheidend sein.
    Das Jugenamt hat mich seit dem 13. Lebenjahr begleitet und den Auszug aus der Wohnung meiner Mutter zu meinem 16. Lj empfohlen, angeornet und unterstützt.
    Es müsste (z.B mit einigen Klägern mehr, die ich u.A hier suche) doch möglich sein, dieses Gesetz anzufechten,


    da 1. im Gesetztestext die Möglichkeit schon "beschrieben" ist *siehe unten*


    und vor Allem 2. : Ich habe und hatte keinerlei Schuld und keinen Einfluss auf die Entziehung des Sorgerechts. Ich war 16 Jahre zu dem Zeitpunkt, schon vorher wurde aber darüber diskutiert, und zwar nicht in meinem Beisein.
    Der Arzt meiner Mutter kann mühelos bestätigen, dass ein Zusammenleben nicht möglich ist, Dokumente des Jugenamtes und die ausdrückliche Forderung, dass ich ausziehen muss, sind schliftlich vorhanden!


    Es kann nicht sein, dass es mir nur aus Willkür nicht erlaubt ist, 450 € abzugsfrei zu verdienen und ich nur aus der Mangelhaftigkeit des Gesetzes heraus unter der Armutsgrenze gehalten werde, obwohl ich erwerbsfähig wäre und es nachweislich keine Alternative für mich gibt.
    Vor Allem ergibt es nicht den geringesten Nachteil für den Staat, wenn ich einen Minijob für 450€ ausübe, anstatt ohne Kaufkraft arm in der Bude zu hocken.
    Ich werde ohnehin nach dieser höheren Ausbildung zur Fachkraft, die ein Vielfaches der Steuergelder zurückzahlt, es ist sogar so, dass ich ja keinen Cent mehr fordere, sogar mit Weniger glücklich wäre, ich möchte nur mehr als 70€ verdienen dürfen.


    Zu deinem letzten Punkt: Und bei entzogenem Sorgerecht wäre ich dann also "fein raus"... Schon komisch, was das für ein Kriterium ist. Anstatt z.B der letzte Notendurchschnitt, das würde ich sofort verstehen! :)


    Danke für die Aufmerksamkeit



    *http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/2.php*
    Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß über Satz 1 hinaus Ausbildungsförderung für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten auch in Fällen geleistet wird, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist.


    Hinweis von Studis Online: Eine solche Rechtsverordnung (wie im letzten Satz erwähnt) wurde nie erlassen. Insofern hat dieser Gesetzes-Passus keinerlei Bedeutung, jedwelche Hoffnung darauf ist leider umsonst.

  • Du hast schon gelesen, was du zitierst? "Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung..."


    Die Bundesregierung hat aber bisher keine solche Härtefallverordnung erlassen. Also gibts keine Verordnung, die dir als Rechtsgrundlage für den Bezug von Bafög dient und du kannst kein Bafög bekommen.


    Steht doch auch in deinem Zitat:


    Zitat

    Hinweis von Studis Online: Eine solche Rechtsverordnung (wie im letzten Satz erwähnt) wurde nie erlassen. Insofern hat dieser Gesetzes-Passus keinerlei Bedeutung, jedwelche Hoffnung darauf ist leider umsonst.

  • Und hast du gelesen, auf welche Frage du antwortest?
    Ich suche sozusagen Mitstreiter, vielleicht um eine Sammelklage zu erheben, sich gemeinsam über Möglichkeiten zu informieren, sich einfach auszutauschen, nützliche Informationen weiter zu geben, jemanden, der vielleicht andere Erfahrungen gemacht hat, der vielleicht schon etwas versucht hat.. USW....


    NICHT jemanden, der nicht lesen will, was ich schreibe, UNHÖFLICH ist, keine Informationen hat und trotzdem unbedingt darauf antworten muss...


    Du hast bestimmt auch nicht gelesen, welchen einzigen Grund das Bafög-Amt für die Ablehnung heran zieht und dass dieser offensichtlich bei Bekanntmachung für ein (bisschen) Entsetzen sorgen könnte. (weil realitätsfremd)
    Aber wies aussieht bist du nur dran interessiert, deinen Text hier abzulassen ohne jeglichen Sinn.
    Ich hab tausendfach im 1. Beitrag erwähnt, was ich suche, dass GENAU diese "Unmöglichkeit" überhaupt erst der GRUND für mich war, hier nach z.B Gleichgesinnten oder damit Erfahrenen zu suchen.


    Wenn keiner weiss, was man da machen kann.. Komm ich mit keiner Antwort besser zurecht als dass ich auchnoch angepöbelt werde.


  • Ich suche sozusagen Mitstreiter, vielleicht um eine Sammelklage zu erheben,


    Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Du musst die Sache schon allein durchziehen. Und vor der Klage kommt im Sozialrecht der Widerspruch. Müsste auf dem Bescheid unten als Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

  • Sammelklagen... höm.. Welche von den amerikanischen Anwaltsserien hast du denn in übertriebenem Maße dir zu Gemüte geführt?


    Im Übrigen kann ich in keinem einzigen deiner Beiträge erlesen, dass du irgendwelche Mitbetroffenen oder Mitstreiter suchst.

    Zitat

    Wüsste da Jemand eine bestimmte Stelle, ein "Loch" im Gesetz oder hat eine Idee?


    Das war deine Frage. Und nicht: "Falls es noch jemandem so geht, bitte melde dich bei mir." Du siehst, ich habe deine Beiträge gelesen und korrekt in Erinnerung. Was dir selbst offensichtlich fremd ist.


    Ich glaube, du hast ein Problem, die Realität zu erkennen. Nämlich, dass aufgrund des Fehlens besagter Härteverordnung es für dich keine Chance gibt.

  • So, jetzt reicht es. IN MEINEM ERSTEN SATZ: "jetzt möchte ich aber u.A auch versuchen, wenigstens Einen zu finden, der ein ähnliches Problem hat, um sich vielleicht gegenseitig zu helfen. "
    Ich muss jetzt so lachen... Oh GOTT!! Auchnoch in meinem ersten Satz...


    Also, was soll dein Mist hier? Ich war verdammt nochmal höflich und freundlich.
    Gesellschaftstaugliche Menschen antworten mit demselben Respekt, mit dem sie gefragt werden, wie GG52 z.B. (Danke dir!)
    Ich werde auf keine Antwort von dir mehr reagieren, Turtle1972.
    Denn du willst mich nur provozieren. Sonst rein gar nichts... Such dir mal Arbeit, Schule oder ähnliches. Ich will deine Anti-Hilfe nicht und auch sonst niemand, der Hirn hat.. Du machst die Welt nur noch dümmer und unfreundlicher.. BRAUCHT KEINER!



    Zu "Sammelklagen" : Damit ist eine gemeinsame Strategie gemeint, was soll man sonst noch dazu sagen?!
    Wiederspruch: Getan. Verschickt
    Die lassen sich Zeit. Habe die Ablehnung aber auch erst spät, vor etwa 1 Woche bekommen. (Antag im April)
    Und ja genau.. DANN kommt die Klage. Also.


    Und jetzt zum allerletzten Male:
    1. bin ich wahrscheinlich nicht allein mit dem Problem.
    2. Daraus ergibt sich, dass man mit mehreren eine Stimme bekommen könnte (in der Presse z.B )